Familienwegweiser für den Hochtaunuskreis und die Stadt Bad Homburg v.d. Höhe

10 1. Eltern werden (Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Familiennamen des Kindes.) Ansprechpartner/-in zur Vereinbarung von Beurkundungsterminen im Landratsamt für Bürger/-innen des Hochtaunuskreises ist: Hildegard von Lonski Anfragen wegen Terminvergaben zur Beurkundung senden Sie idealerweise bitte an urkunden@hochtaunuskreis.de Ansprechpartner/-in im Rathaus für Bürger/-innen der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe: Pietro Licata: A–K Telefon: 06172 100-5018 pietro.licata@bad-homburg.de Karin Grohmann: L–Z Telefon: 06172 100-5019 karin.grohmann@bad-homburg.de Pflegekinder und Adoption Der Pflegekinder- und Adoptionsdienst berät Paare und Familien zu Adoption oder Vollzeitpflege. Der Fachdienst überprüft und qualifiziert Paare und Familien für diese Aufgaben. Er sucht für Kinder, die nicht in ihrer eigenen Familie aufwachsen können, geeignete Pflegefamilien aus. Kinder, die von ihren Eltern zur Adoption freigegeben werden, vermittelt der Fachdienst in Familien. Der Pflegekinder- und Adoptionsdienst des Hochtaunuskreises ist zu erreichen unter: 06172 999-0 (oder -5751, -5752, -5753, -5742). Der Pflegekinderdienst/ die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Bad Homburg (für das Stadtgebiet zuständig) ist unter 06172 100-5061 oder -5025 erreichbar. Verfahren verursacht Gerichtskosten und -gebühren. Eine außergerichtliche Klärung der Abstammung kann alternativ durch ein einvernehmlich eingeholtes privates Abstammungsgutachten erfolgen, eine urkundliche Anerkennung der Vaterschaft ist dennoch erforderlich. Das Kind hat gegenüber dem Elternteil, mit dem es überwiegend nicht zusammenlebt, einen Unterhaltsanspruch. Nicht miteinander verheiratete Eltern können die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Dazu müssen Sorgeerklärungen in urkundlicher Form abgegeben werden. Das kann man kostenfrei beim Jugendamt machen oder bei einem Notar. Die nicht verheiratete Mutter hat einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegenüber dem Vater des Kindes, wenn sie mit ihm keinen gemeinsamen Haushalt führt. Sollten Probleme bei der Vaterschaftsanerkennung und/ oder dem Unterhalt auftreten, hilft das Jugendamt. Eine telefonische Terminabsprache ist erforderlich. Wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind und keine Sorgeerklärungen abgegeben haben, steht die elterliche Sorge der Mutter alleine zu. Sie muss dies gegenüber Behörden durch ein sogenanntes Negativattest belegen. Das Jugendamt stellt das Attest aus und ist Ansprechpartner für alle Fragen zu Vaterschaft, Negativattest oder Unterhalt. Ansprechpartner/-innen für Fragen zu Vaterschaft, Negativattest, Unterhalt und Beistandschaft imLandratsamt für Bürger/-innen des Hochtaunuskreises sind: Frau Bärbel Klinge Telefon: 06172 999-5766 baerbel.klinge@hochtaunuskreis.de Frau Jana Meier Telefon: 06172 999-5768 jana.meier@hochtaunuskreis.de Frau Ilka Gühne Telefon: 06172 999-5760 ilka.guehne@hochtaunuskreis.de Annika Carstens Telefon: 06172 999-5761 annika.carstens@hochtaunuskreis.de DRK Kreisverband Hochtaunus e. V. Kaiser-Friedrich-Promenade 5 61348 Bad Homburg v. d. Höhe Telefon: 06172 1295-0 Telefax: 06172 1295-80 E-Mail: info@drk-hochtaunus.de Malteser in Bad Homburg Frau Heidrun Manfras (Leiterin Ausbildung) Kirdorfer Straße 86 61350 Bad Homburg v. d. Höhe Telefon: 06172 84400 Telefax: 06172 8983283 Geburtshaus Frankfurt e. V. Böttgerstraße 22 60389 Frankfurt am Main Telefon: 069 527282 Telefax: 069 516046 www.geburtshausfrankfurt.de Praxis für Myoreflextherapie® und Naturheilkunde in Zusammenarbeit mit Yoga Friedrichsdorf Jutta Burkhardt Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 2 a 61381 Friedrichsdorf Telefon: 06172 71647 www.yoga-friedrichsdorf.de Vaterschaftsfeststellung/ Vaterschaftsanerkennung/ Sorgeerklärung Da sich alle weiteren Rechte eines Kindes aus der Vaterschaftsanerkennung oder der Vaterschaftsfeststellung ergeben, ist die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft von zentraler Bedeutung für das Kind. Damit der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird, muss die Vaterschaft urkundlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden. Die Mutter muss einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese rechtswirksam wird. Beide Erklärungen können auch vorgeburtlich beim Jugendamt, beim Standesamt und beim Notar beurkundet werden. Eine Vaterschaft kann auch beimRechtspfleger des Amtsgerichtes anerkannt und beurkundet werden. Eine Vaterschaftsfeststellung wird vor dem Familiengericht geklärt. Ein solches © Flamingo Images - stock.adobe.com

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