Familienwegweiser für den Hochtaunuskreis und die Stadt Bad Homburg v.d. Höhe

11 2. Eltern sein 2. Eltern sein 2.1 Formalitäten nach der Geburt Beurkundung der Geburt Ihres Kindes Nach der Geburt Ihres Kindes stellt Ihnen das Standesamt des Entbindungsortes eine Geburtsurkunde aus. Damit wird nachgewiesen und festgehalten, wann und wo Ihr Kind geboren wurde. Je nach Ihrer persönlichen Situation sind hierfür verschiedene Unterlagen nötig. Diese erfragen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Standesamt. Die Geburt Ihres Kindes wird in der Regel direkt von den Krankenhäusern bzw. Geburtskliniken angezeigt. Das bedeutet, dass Sie die entsprechenden Unterlagen direkt im Krankenhaus abgeben und diese vom Krankenhaus an das Standesamt übersandt werden. Allerdings können die Kliniken dies unterschiedlich handhaben, sodass Sie sich am besten direkt bei dem Krankenhaus Ihrer Wahl hierüber erkundigen. Krankenkassenanmeldung/ Krankenversicherung des Kindes Möglichst bald nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind bei einer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung anmelden. Die Art der Versicherung des Kindes richtet sich nach dem Versichertenstatus der Eltern. Für das Kind sind daher verschiedene Möglichkeiten denkbar: • Beitragsfreie Mitversicherung des Kindes in der Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils; • Private Krankenversicherung für das Kind (beitragspflichtig). Ihre Versicherung berät Sie gerne individuell. Lohnsteuerkarte (Änderung der Steuerfreibeträge) Mit der Geburt eines Kindes ändern sich die Lohnsteuermerkmale der Eltern. Für jedes Kind erhalten die Eltern einen sog. Kinderfreibetrag, der sich auf die Höhe der Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auswirkt. Der Kinderfreibetrag hat jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer. Sofern Ihr Arbeitgeber an dem elektronischen ELStAM-Verfahren zur Feststellung der Lohnsteuerabzugsmerkmale teilnimmt, ist hierfür kein Behördengang mehr zum Finanzamt erforderlich: Nach Anmeldung der Geburt beim Standesamt erfolgt im Rahmen dieses Verfahrens seitens der Stadt- und Gemeindeverwaltungen eine direkte Datenweitergabe an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Der zusätzliche Weg zum Finanzamt wird nur dann erforderlich, wenn beispielsweise die Übertragung eines Kinderfreibetrages gewünscht ist. 2.2 Praktische Hilfen vor und nach der Geburt Frühe Hilfen des Hochtaunuskreises Die Koordinationsstelle Frühe Hilfen ist Ansprechpartner für Eltern und Fachkräfte, die sich über das Leistungsangebot der Frühen Hilfen informieren möchten – unverbindlich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Familienhebammen Unsere Familienhebammen bieten jungen Familien Beratung und Anleitung zu allgemeinen Themen wie Geburtsvorbereitung, Ernährung und Pflege des Säuglings sowie den Herausforderungen im familiären Alltag mit Kleinkind. Schon während der Schwangerschaft, nach der Geburt des Kindes oder auch innerhalb des 1. Lebensjahres können Sie unsere Familienhebammen bei einem Hausbesuch kennenlernen und sich über die bestehenden Unterstützungsangebote informieren. Sie erhalten die Möglichkeit, in Ihrer gewohnten Umgebung und in aller Ruhe die Themen anzusprechen, die Sie beschäftigen. Die Familienhebammen informieren Sie bei Bedarf über weitere Unterstützungsmöglichkeiten und begleiten Sie auf Wunsch, bis letzte Unsicherheiten aus dem Weg geräumt sind. © S.Kobold - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=