Familienwegweiser für den Hochtaunuskreis und die Stadt Bad Homburg v.d. Höhe

25 3. Finanzielle Leistungen für Familien Folgende Vergünstigungen ermöglicht der Oberursel-Pass: • 50 Prozent Ermäßigung der Kursgebühren der Volkshochschule (VHS)/Musikschule (VHS). • Kostenfreie Ausleihe in der Stadtbücherei. Weiterhin besteht in der Stadtbücherei die Möglichkeit der kostenfreien Internetnutzung für wöchentlich bis zu 5 Stunden. • Teilnahmemöglichkeit an der „Bad Homburger Tafel – Tafel im Hochtaunuskreis“, Außenstelle Oberursel, Wallstraße 24. • Bezugsmöglichkeit für den 1-EUROKulturpass des Frankfurter Vereins „Kultur für alle e. V.“ Details zu den Angeboten im Rahmen des 1-EUROKulturpasses können der Website des Vereins unter www.kulturpass. net entnommen werden. • Befreiung von der Hundesteuer. • Teilnahme an der Kulturloge Hochtaunus. • 50 Prozent Ermäßigung auf die Eintrittspreise für Veranstaltungen des KSFO. • Kostenlose Abgabe von Restkarten für Veranstaltungen des KSFO. • 50 Prozent Ermäßigung für kostenpflichtige Veranstaltungen der Stadt wie z. B. im Forum für Jugend und Kultur. Wie und wo wird der Antrag gestellt? Der Antrag wird unter Vorlage der/ des jeweiligen Leistungsbescheide(s) und eines aktuellen Passfotos gestellt im 1. Stock des Rathauses, Gebäude B, Zimmer 156 und 157. Telefonische Auskünfte bekommen Sie gerne unter: 06171 502-374 und 502-248. Grundsicherung imAlter) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Außerdem erhalten Einwohnerinnen und Einwohner mit einem geringen Einkommen den Pass. Um dies festzustellen, erfolgt eine individuelle Berechnung in der Bad-Homburg-Passstelle. Kontakt: Frau Katrin Hoffmann (A – KJ): Telefon: 06172 100-3322 Herr Lorenzo Petronzi (KL – Z): Telefon: 06172 100-3321 bad-homburg-pass@ bad-homburg.de www.bad-homburg.de/ badhomburgpass 3.6 Oberursel-Pass Die Stadt Oberursel unterstützt Oberurseler Bürgermit geringemEinkommen durch die Ausgabe des Oberursel-Passes. Die Einführung des OberurselPasses wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dient dem Ziel, Bürgern mit niedrigem Einkommen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Wer hat Anspruch auf den Oberursel-Pass? Anspruch auf den Oberursel-Pass haben Oberurseler Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach demSozialgesetzbuch SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen oder den Kinderzuschlag erhalten. alleinerziehende Elternteil im SGB-IIBezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Ein Unterhaltstitel gegen den anderen Elternteil ist für die Beantragung des Unterhaltsvorschusses nicht erforderlich. Ihre Ansprechpartnerin in der Kreisverwaltung Frau Marion Schött Telefon: 06172 999-5643 Telefax: 06172 999-9807 uvg@hochtaunuskreis.de Unterhaltsvorschuss bei der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe Die Zahl der Alleinerziehenden nimmt stetig zu und nicht immer zahlt der familienferne Elternteil Unterhalt für die Kinder. Hier springt der Staat mit der Unterhaltsvorschusszahlung ein. Diese ist ein Vorschuss auf die gesetzlich vorgegebene Unterhaltszahlung, die zum Ziel hat, die fehlende finanzielle Unterstützung zumindest zum Teil auszugleichen. Die Antragstellung ist bei der Unterhaltsvorschuss-Stelle der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe möglich. Kontakt: unterhaltsvorschuss@ bad-homburg.de www.bad-homburg.de/ unterhaltsvorschuss 3.5 Bad-Homburg-Pass Mit dem Bad-Homburg-Pass erhalten Sie Ermäßigungen für den Stadtbus, VHS-Kurse/Musikschule, Veranstaltungen des Fachbereichs Kultur, Veranstaltungen der Kur- und Kongress GmbH Bad Homburg v. d. Höhe, diverse Angebote des Fachbereichs Jugend, Soziales und Wohnen, den Eintritt ins Seedammbad, Angebote von Bad Homburger Vereinen, Mobile Tierfutterhilfe und den ersten Hund bei der Hundesteuer. Der Bad-Homburg-Pass wird an Einwohnerinnen und Einwohner ausgegeben, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (zumBeispiel Hartz- IV-Empfänger) oder XII (zum Beispiel © oksix - stock.adobe.com

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