Seniorenwegweiser Hochtaunuskreis

Finanzielle Hilfen 28 z. B. Kosten für Begleitpersonen, erhöhter Fahrtkostenbedarf (Taxi) oder Kosten für spezielle Blindenzeitschriften, Hörbücher und Tonbandkassetten sollen mit dem pauschalierten Blindengeld abgedeckt werden. Nach dem Landesblindengeldgesetz wird zwischen blinden Menschen und hochgradig sehbehinderten Menschen unterschieden. Über die speziellen Regelungeninformiert Sie der Landeswohlfahrtsverband oder Ihr Augenarzt. Für eine Erstberatung stehen wir Ihnen von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr unter der nachfolgend genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung: Telefon: 0611 156-511 Teamleiter Sachbearbeitung Thomas Knierim LWV Hessen Regionalverwaltung Wiesbaden Telefon: 0611 156-328 Telefax: 0611 156-57328 thomas.knierim@lwv-hessen.de Weitere Informationen finden Sie unter: www.lwv-hessen.de/ Rundfunkbeitrag Der Personenkreis, der eine Befreiung (insbesondere Einkommensschwache) oder eine Ermäßigung (insbesondere Behinderte) beantragen kann, hat sich mit den neuen Regelungen seit Januar 2013 verändert. Antragsformulare für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie bei Ihrer Stadt-/ Gemeindeverwaltung oder im Internet unter: www.rundfunkbeitrag .de Kriegsopferfürsorge, VDK Durch besondere Hilfen im Einzelfall sollen im Krieg erlittene Schäden ausgeglichen werden. Landeswohlfahrtsverband Regionalverwaltung Wiesbaden Frankfurter Straße 44 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 1560 Telefax: 0611 156349 www.lwvhessen.de Blindengeld Blindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung, die der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) Blinden und Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung bewilligt. Das Blindengeld ist eine Geldleistung, die es blinden bzw. sehbehinderten Menschen ermöglichen soll, trotz der visuellen Einschränkungen am täglichen Leben teilzunehmen. Die blindheitsbedingten Mehraufwendungen, Wohngeld Guter Wohnraum ist teuer – für manche Bürgerinnen und Bürger leider zu teuer. Aus diesem Grund gibt es das Wohngeld. Es ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld können Mieter und Eigentümer erhalten, wenn ihre Miete bzw. Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überfordert. Wenn Mieter das Wohngeld erhalten, spricht man von Mietzuschuss, bei Eigentümern von selbst genutztem Wohnraum wird es Lastenzuschuss genannt. Die Zuständigkeit liegt, mit Ausnahme der Stadt Bad Homburg, beim Landkreis. Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt Ludwig-Erhard-Anlage 1–5 61352 Bad Homburg v.d.H. Telefon: 06172 999-5610 wohngeld@hochtaunuskreis.de © Getty Images

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