Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bad Kissingen

32 Nicht gefördert werden Maßnahmen an: zzGarten- bzw. Gerätehäuser sowie Garagen zzFerienhäusern und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb zzGewerblich genutzten Flächen oder Gebäuden zzEinrichtungen, die dem Heimordnungsrecht der Bundesländer unterliegen zzDigitale Geräte der Unterhaltungselektronik – zum Beispiel Smartphone oder Tablet Antragsverfahren Der Kreditantrag für das Darlehen (Programm 159) erfolgt über die Hausbank. Die Antragstellung für den Investitionszuschuss (Programm 455) erfolgt direkt online im Zuschussportal der KfW-Bank (www.kfw.de) Weitere Hinweise Die Förderprogramme können auch mit anderen Förderprogrammen, z. B. „Energieeffizient Sanieren“ kombiniert werden. Die Förderbausteine und Erklärungen zu den einzelnen förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Internet unter www.kfw.de. Bei Fragen zu Förderprodukten ist die kostenfreie Servicenummer der KfW erreichbar: 0800 539 9002 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr) Weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Steuererleichterungen: Behindertengerechte Umbaumaßnahmen in einer Mietwohnung oder im selbst genutzten Eigenheim können bei der Einkommens- steuererklärung teilweise in Abzug gebracht werden. Auch die Arbeitsstunden des ausführenden Betriebes / der Firma (ohne Materialkosten) können in Höhe von bis zu 1.200 Euro pro Jahr unter Nachweis der bezahlten Rechnung steuerlich geltend gemacht werden. Vermieter bzw. Vermieterin: Sprechen Sie Ihren Vermieter / Ihre Vermieterin an, ob er bzw. sie sich an Kosten beteiligt oder die Finanzierung über eine Mietumlage möglich ist. Denn auch Vermietende oder die Hausgemeinschaft können von Wohnungsanpassungsmaßnahmen profitieren, zum Beispiel wenn ein Bad barrierefrei umgebaut und modernisiert wird oder eine Rampe allen einen barrierefreien Zugang ermöglicht. Sozialhilfeträger (Bezirk Unterfranken – Sozial- verwaltung): Bei Pflegebedürftigen können durch den Sozialhilfeträger Leistungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds gewährt werden. Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft und ist einkommens- und vermögensabhängig. Sozialhilfe wird nachrangig gewährt. Das bedeutet, dass zuerst geprüft werden muss, ob bei anderen Leistungsträgern (z. B. Pflegekasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung / Knappschaft) Ansprüche auf Leistungen bestehen. Die Leistung kann auch ergänzend erfolgen. Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft: Leistungen für Betroffene von Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit. Rehabilitationsträger: Leistungen zur Wohnungsan- passung für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen, wenn sie dazu dienen, die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz / Opferentschädigungsgesetz für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, Opfer von SED / DDR-Unrecht etc. Stiftungen: individuelle Förderung in Form von Geld- spenden / Beihilfen je nach Stiftungszweck. Aktuelle Informationen über Förderprogramme finden Sie auch im Internet: zzInternetseite des Bundesverbandes der Verbraucher- zentralen (www.baufoerderer.de/finanzieren-foerdermittel) zzFördermitteldatenbank (www.foerderdata.de) Übersicht über Förderungen der Städte, Landkreise, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes für alle Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energiesparen. Die Nutzung des Portals ist für Privatpersonen kostenfrei.

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