Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bad Kissingen

31 Antragsunterlagen Erforderlich für die Antragsbearbeitung sind unter anderem: zzvollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (Stabau Id) zzGrundbuchblattabschrift aktuellen Datums zzgeeignete Planunterlagen: Grundriss der Wohnung, des Bades etc. mit Möblierung (maßstabsgerecht mit Bemaßung, ggf. Bewegungsflächen gemäß DIN 18040-2) zzAngaben zu den Kosten der Umbaumaßnahme (Kostenvoranschläge) zzFinanzierungszusage der Pflegekasse (falls hier Mittel beantragt wurden) zzNachweis der Finanzierung der Kosten, die nicht durch Fördermittel abgedeckt sind zzKopie des Schwerbehindertenausweises mit entsprechendem Merkzeichen oder (fach)ärztliches Attest zzNachweis der Steuer-ID der Antrag stellenden Person zzEinkommenserklärung (Formblatt Stabau IIIa und IIIb) zzEinkommensnachweise der letzten zwölf Monate zzKopie des amtlichen Ausweises (Vorder- und Rückseite) der Antrag stellenden Person und der begünstigten Person zzFotos vom Ort der Anpassungsmaßnahme zzIm Laufe des Antragsverfahrens ist bei der Bewilligungsstelle eine Legitimationsprüfung (persönliche Vorsprache mit Beglaubigung der Unterschrift) erforderlich. Die Prüfung kann auch durch die Hausbank erfolgen. zzMietvertrag in Kopie (nur bei Mietwohnraum) Die Fördermittel können Sie hier beantragen: Zuständige Bewilligungsstelle für den Landkreis Bad Kissingen Fachbereich Bauen und Wohnen – Wohnraumförderung Ihre Kontaktperson für Förderanträge ist: Anna Diemer Telefon: 0971 801-4150 E-Mail: anna.diemer@kg.de Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für altersgerechtes Umbauen und Maßnahmen für Barrierereduzierung oder Einbruchschutz Gewährt werden kann ein Investitionszuschuss (Programm 455) für Barrierereduzierung bzw. Einbruchschutz oder ein Darlehen (Programm 159) für den altersgerechten Umbau und für den Erwerb von bereits umgebautem Wohnraum. Art der Förderung Darlehen (Programm 159): Als zinsgünstiger Kredit können 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt werden. Investitionszuschuss (Programm 455): Folgende Zuschüsse können bewilligt werden (Stand Januar 2023): Zuschuss für Maßnahmen der Barrierereduzierung in Höhe von bis zu 6.250 Euro (Programm 455-B) Zuschuss für Maßnahmen des Einbruchschutzes in Höhe von bis zu 1.600 Euro (Programm 455-E) Fördervoraussetzungen Die KfW-Förderung ist unabhängig vom Einkommen, gesundheitlichen Einschränkungen oder dem Alter. Anträge auf einen Zuschuss sind nur möglich, solange die aus dem Bundeshaushalt bereitgestellten Gelder im Verlauf des Jahres noch nicht aufgebraucht sind. Kostenträgerin: Bundesrepublik Deutschland Förderfähige Maßnahmen zzEinzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung zzUmbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus zzUmwidmung, Wohnflächenerweiterung oder -teilung zzKauf von barrierearm umgebauten Wohnraum

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=