Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bad Kissingen

6 Familie Schlau und die Anpassung ihrer Wohnung Ein typischer Fall für die Wohnberatung Herr Schlau, 84 Jahre alt, hat einen Schlaganfall erlitten. Er ist nun seit zwei Wochen in einer Reha. Obwohl er gute Fortschritte macht, ist zu erwarten, dass er nach der Entlassung weiterhin Pflege brauchen wird und dass langfristig Bewegungseinschränkungen bleiben. Beide Ehepartner möchten, dass Herr Schlau nach der Reha wieder im gemeinsamen Eigenheim lebt. Auf Anraten des Sozialdienstes des Krankenhauses nimmt Frau Schlau mit der Wohnberatung des Landkreises Bad Kissingen im Landratsamt Kontakt auf und vereinbart einen Hausbesuch. Die Wohnberaterin stellt fest, dass bauliche und räum- liche Veränderungen nötig sind, um Herrn Schlaus Pflege zu erleichtern und um ihm langfristig ein Maximum an Selbstständigkeit zu ermöglichen. Der Eingangsbereich hat zwei Stufen, für die eine mobile Rampe und ein Handlauf benötigt werden. Das Erdgeschoß ist geräumig, das frühere Arbeitszimmer lässt sich gut zum Schlafzimmer umgestalten. Somit muss Herr Schlau zukünftig keine Treppen mehr steigen, um ins Schlafzimmer im 1. Obergeschoss zu kommen. Aber Türschwellen, ein kleines Bad mit Wanne und eine sehr schmale nach innen zu öffnende Badezimmertüre schränken die Nutzung der Wohnung mit Rollator oder Rollstuhl erheblich ein. Daher rät die Wohnberaterin neben dem Anbringen einer mobilen Rampe und dem Handlauf im Eingangsbereich zu einer barrierefreien Neugestaltung des Badezimmers: Die Türe zum Badezimmer muss verbreitert werden, aus Sicherheits- und auch aus Platzgründen sollte sie künftig nach außen zu öffnen sein oder durch eine Schiebetüre ersetzt werden. Sie empfiehlt eine bodengleiche Dusche statt der Badewanne, zusätzlich ein unterfahrbares Waschbecken und eine erhöhte Toilette mit Handgriffen rechts und links. Für diese Baumaßnahmen können die Schlaus Zuschüsse von der Pflegekasse in Höhe von 4.000 Euro beantragen, des Weiteren ist ein zinsgünstiges Darlehen möglich. Da mit den Anträgen bereits die Kostenvoranschläge einzureichen sind, nimmt Frau Schlau sofort Kontakt zu einer Sanitärfirma und einer Schreinerei auf. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen wird einige Wochen dauern. Deshalb braucht das Ehepaar Schlau eine Zwischenlösung. © WavebreakMediaMicro / AdobeStock Als Herr Schlau wieder zuhause ist, verordnet der Hausarzt zur Überbrückung der zwei Stufen im Eingangsbereich eine mobile Rampe als Hilfsmittel. Frau Schlau reicht das Rezept bei einem Sanitätshaus ein. Das Sanitätshaus prüft vor Ort, welche Rampe für das Haus der Familie Schlau geeignet ist und liefert sie wenig später aus. Für die Rampe muss Herr Schlau eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro leisten (weitere Informationen siehe Seite 28). Nach ein paar Wochen sind die Kostenvoranschläge für die geplanten baulichen Maßnahmen da. Der Kostenvoranschlag der Schreinerei für die Badezimmertüre, die Entfernung der Türschwellen und den Handlauf am Eingang beläuft sich auf 4.200 Euro. Da Herr Schlau einen Pflegegrad hat, stellen Schlaus bei der Pflegekasse einen Antrag auf einen Zuschuss von 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (weitere Informationen siehe Seite 31). Der Kostenvorschlag der Sanitärfirma für das Badezimmer beläuft sich auf 27.000 Euro. Darin inbegriffen sind die Kosten für den Einbau einer bodengleichen Dusche mit rutschfesten Bodenfliesen, ein unterfahrbares Wasch-becken, eine erhöhte Toilette und diverse Haltegriffe. Dafür beantragt die Familie Schlau ein zins- und tilgungsfreies Darlehen beim Freistaat Bayern in Höhe von 10.000 Euro (weitere Informationen siehe Seite 32). Nach der Bewilligung der Förderanträge kann Familie Schlau mit dem Umbau beginnen. Sie investiert nicht nur in ihre Lebensqualität zuhause, sondern auch in den Wert ihres Eigenheims.

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