Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bad Kissingen

7 Barrierefreies und lebenslaufgerechtes Bauen und Wohnen planen Gerade auch Wohnhäuser sollten so geplant und gebaut werden, dass sie in jeder Lebenslage barrierefrei, also grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. Das hilft nicht nur im alltäglichen Leben, sondern erhöht den Wohnkomfort für alle! Durch eine vorausschauende Planung können Sie sich und Ihr Zuhause auf die Zukunft vorbereiten. So können spätere bauliche Anpassungen und damit Mehrkosten vermieden werden. Eine Wohnung oder ein Haus gilt als barrierefrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: zzDer Zugang sowohl im Außenbereich als auch ins Gebäude und in die Wohnung(en) ist barrierefrei. Innerhalb der Wohnung oder zum Balkon/zur Terrasse gibt es keine Stufen oder Schwellen. zzEs gibt einen barrierefreien Zugang zu einem Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine. zzIn allen Räumen und an den Türen sind ausreichende Bewegungsflächen vorhanden. zzDie Türen sind ausreichend breit und hoch. Innentüren mindestens 80 cm, besser 85 cm lichte Breite; Hauseingangstüren mindestens 90 cm, besser 95 cm lichte Breite zzEs gibt einen barrierefreien Sanitärraum (Bad /WC) mit bodengleicher Dusche. zzDie Türe zum Sanitärraum öffnet nach außen oder ist eine Schiebetüre. Bei einem möglichen Sturzereignis kann sie deswegen nicht blockiert werden, eine Hilfestellung von außen ist möglich. zzDie Bedienelemente (z. B. Türgriffe und Lichtschalter) sind komfortabel angeordnet und einfach zu handhaben. Was„barrierefrei“ konkret für die bauliche Umsetzung bedeutet, ist für privaten Wohnraum in der bautechnischen Norm DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen) festgelegt. In der Norm sind Mindeststandards für die Planung, Bemessung und Ausführung barrierefreier Baumaß- nahmen festgelegt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Wohnungen besteht nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erst bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen. Im Leitfaden „Barrierefreies Bauen – 02 Barrierefreie Wohnungen“ sind Mindeststandards für die Planung, Bemessung und Ausführung barrierefreier Baumaßnahmen nach DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) für privaten Wohnraum erläutert und durch Zeichnungen anschaulich dargestellt. Der Leitfaden kann auf der Internetseite des „Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr“ unter der Kategorie „Barrierefreiheit/ Baurecht und Technik“ heruntergeladen oder als Broschüre bestellt werden: www.stmb.bayern.de/min/ barrierefreiheit/baurecht_technik/index.php Innerhalb der DIN 18040-2 wird zwischen zwei Standards unterschieden: barrierefrei nutzbar oder barrierefrei mit Rollstuhl nutzbar. Sie sollten von folgender Überlegung ausgehen: Eine Wohnung, die barrierefrei mit dem Rollstuhl nutzbar ist, ist auch mit der Unterstützung durch eine Pflegeperson und für alle anderen Personen barrierefrei nutzbar. Warum sollten Sie sich also mit weniger zufrieden geben? © Syda Productions / AdobeStock

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