Seniorenwegweiser für den Landkreis Bad Kissingen

Wohnen 40 Förderung über die Pflegeversicherung: • Senioren, die in einer ambulant betreuten Wohnge- meinschaft wohnen und Pflegegeld, ambulante Sach- leistungen bzw. Betreuungs- und Entlastungsleistun- gen beziehen, haben Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag. Der liegt aktuell (Januar 2021) bei monatlich 214 Euro, sofernmindestens zwei weitere Mitbewohner einen Pflegegrad haben. • Die Pflegekasse zahlt einen Einrichtungszuschuss von aktuell (Januar 2021) 2.500 Euro pro Bewoh- ner (Höchstförderung pro Wohngruppe: aktuell 10.000 Euro). • Auch der Freistaat Bayern fördert die Neugründung finanziell mit bis zu 25.000 Euro (10 Prozent Eigen­ anteil). • Zusätzlich können maximal vier Bewohner einmalig jeweils 4.000 Euro für den barrierefreien Umbau bean- spruchen (maximal 16.000 Euro pro Wohngruppe). „Seniorenwohngemeinschaft VIVO“ Bad Brückenau Sparkassenstraße 1, 97769 Bad Brückenau Tel.: 09746 930973 E-Mail: info@wohngemeinschaft-vivo.de Ambulant betreute Senioren-WG „Kissinger Sonne“ Neulandstraße 36, 97688 Bad Kissingen Tel.: 0971 78546832 E-Mail: tagespflege@kissinger-sonne.de Gut zu wissen: Informationen zur Gründung bzw. zum Aufbau und zur Förderung ambulant betreuter Senioren-Wohngemeinschaften finden Sie auch im Internet auf www.wohnen-alter-bayern.de, ei ne Seite der Koordinierungsstelle „Wohnen im Alter“, die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert wird. 4.3 Ambulant betreute Senioren- Wohngemeinschaft (WG) In einer ambulant betreuten Senioren-WG leben pflege- bzw. betreuungsbedürftige Personen gemeinsam und selbstbestimmt zusammen und können sich so die not- wendigen Unterstützungsleistungen gemeinsam organi- sieren, wie beispielweise einkaufen. In der Regel werden ambulant betreute Senioren-WGs vonWohlfahrtsverbän- den oder Pflegediensten gegründet. Fast immer haben die Bewohnerinnen und Bewohner eigene Zimmer mit Bad. Begleitet werden betreute Senioren-WGs durch Ange- stellte, die Haushalt, Versorgung und Gruppenaktivitäten koordinieren. Vorteil ist neben dem Gemeinschaftser- lebnis, dass die Kosten für Miete, Nebenkosten, Haus- haltshilfen oder Betreuungspersonal durch das Aufteilen niedriger ausfallen, als würdeman diese alleine tragen. So kann der ambulante Pflegedienst zumBeispiel die Kosten für die Anfahrt auf die Bewohner und Bewohnerinnen aufteilen. © colourbox.de

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