Seniorenwegweiser für den Landkreis Bad Kissingen

Pflege 41 5. Pflege – Unterstützung, wenn es alleine nicht mehr geht Älter werden bedeutet unter Umständen auch, angewiesen sein auf Hilfe von Familie, Freunden, ehrenamtlichen Hel- fern oder professionellen Dienstleistern wie z. B. ambu- lanten Pflegediensten bei der Verrichtung der alltäglichen Dinge – wie Körperpflege, Einkaufen und Arztbesuche – oder das Zusammensein mit anderen. 5.1 F inanzielle Leistungen Ihrer Pflegeversicherung Wer durch Krankheit, Unfall oder hohes Alter immer mehr auf Hilfe von anderen angewiesen ist, kann Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Wie viel Geld aus der Pflegekasse gezahlt wird, ermittelt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK). Ist ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse einge- gangen, steht ein Besuch des MDK ins Haus. Der MDK ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Die privaten Pflegekassen beauftragen den Gutachterdienst Medicproof. Bei der Begutachtung geht es darum, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann. Es wird danach geschaut, was ein Mensch noch selbst kann und wobei er Hilfe benötigt. Berücksichtigt werden dabei nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch geistige oder psychische Einschränkungen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach demPflegegrad, den er oder sie erhält. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad (PG), desto höher die Leistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten: PG 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderenAnforderungen an die pflegerische Versorgung Hinweis: Vor demHintergrund der Pflegereformpläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Frühjahr 2021 können die Angaben auf Seite 41 und 42mittlerweile über- holt sein: Aktuelle Informationen zu den Leistungen der Pflegekasse gibt Ihnen kostenfrei der Pflegestützpunkt: www.kg.de/pflegestuetzpunkt, Te l.: 0971 8015300. Pflege- grad Ambulante Leistungen Vollstationäre Leistungen Tages-/ Nachtpflege Entlastungs­ betrag Pflegegeld (An-/Zugehörige pflegen) Pflegesachleistung (Pflege durch einen prof. Pflegedienst) 1 0 € 0 € 125 € 0 € 125 € 2 316 € 689 € 770 € 689 € 125 € 3 545 € 1.298 € 1.262 € 1.298 € 125 € 4 728 € 1.612 € 1.775 € 1.612 € 125 € 5 901 € 1.995 € 2.005 € 1.995 € 125 € Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/ leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick.html (Januar 2021)

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