Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat. DieKostenwerden für längstens sechsWochen im Jahr bis zu einem Betrag von 1.612 € übernommen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine stundenweise Verhinderung in Anspruch zu nehmen. Der Betrag von 1.612 € kann zusätzlich um bis zu 806 € auf insgesamt bis zu2.418 € pro Jahr aus noch nicht in Anspruch genommenen MittelnderKurzzeitpflegeaufgestocktwerden.DerLeistungsanspruchauf Kurzzeitpflegemindert sichdementsprechend. Die Verhinderungspflege kann auch außerhalb der eigenen Häuslichkeit imRahmender Kurzzeitpflegegeleistetwerden. Das je nach Pflegegrad zustehende Pflegegeld wird dann zur Hälfte weitergezahlt. J Entlastungsbetrag AllenPflegebedürftigenmit einemPflegegrad stehen zusätzliche Leistungen von 125 € für Leistungen der Betreuung und Entlastung zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Der Entlastungsbetrag kann im Rahmen der Kostenerstattung für besondere Angebote der Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung durch zugelassene Pflegedienste oder anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsdienste (z. B. Betreuungsgruppen siehe S. 86, ehrenamtliche Helferkreise, anerkannte ehrenamtlich und selbstständig tätige Einzelpersonen, Alltagsbegleiter, Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleis- tungen) und für den Eigenanteil in der Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt. Nicht vollständig ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligenKalenderjahres in die Folgemonate übertragenwerden. AmEnde desKalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr (bis 30. Juni) übertragen werden. J Tagespflege Unter Tagespflege (Übersicht siehe S. 84) versteht man die zeitweise Betreuung imTagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Sie ist eine wichtige teilstationäre Unterstützung für Angehörige, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendemUmfang sichergestellt werden kann oder dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichenPflege erforderlich ist. In einer Einrichtung werden die Älteren und/oder pflegebedürftigenMenschen durch qualifiziertes Fachpersonal betreut und gepflegt. Das Angebot kann an allen oder ausgesuchten Wochentagen in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse beteiligt sich an den pflegebedingten Aufwendungen unddenFahrtkosten. Die Leistungen der Tagespflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/ dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Die Kosten für gesondert berechenbare Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Hierfür kann der Entlastungsbetrag von 125 € in Anspruch genommen werden. J Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege soll Angehörigen ermöglichen, Urlaub zu machen oder sich bei Krankheit oder anderen Ausfallzeiten vertreten zu lassen. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt soll die Kurzzeitpflege den Angehörigen zeitlich Raum geben, das häusliche Umfeld auf die kommende Situation vorzubereiten. 66 UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Pflege

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