Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

Kurzzeitpflege ist in allenPflegeheimenmöglich und kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr bzw. für max. 1.774 € in Anspruch genommen werden. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 € auf insgesamt 3.386 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden. Der Leistungsanspruch der Verhinderungspflege vermindert sich umden jeweiligenBetrag. DieKosten für gesondert berechenbare Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung in der Kurzzeitpflege sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Hierfür kann der Entlastungsbetrag von 125 € in Anspruch genommen werden. 67 UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Pflege J Stationäre Pflege Nicht immer ist die Versorgung zu Hausemöglich. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die vollstationäre pflegerischeVersorgung. Seit 2017 zahlenalleBewohnermit denPflegegraden zwei bis fünf einen gleichen Eigenanteil innerhalb einesHeimes, das heißt, dass bei steigender Pflegebedürftigkeit keine höheren Kosten entstehen. Zusätzlich zu dem Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen entstehen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investition, die sogenannten „Hotelkosten“, die selbst zu tragen sind.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=