Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

 Fladungen Marktplatz 1 (Verwaltungsgemeinschaft) Terminvereinbarung: Tel.: 09778/9191-21 od. -22  Mellrichstadt Hauptstr. 4 (Verwaltungsgemeinschaft) Terminvereinbarung: Tel.: 09776/608-0  Rundfunkbeitragspflicht / Befreiung oder Ermäßigung Radio und Fernsehen stellen für viele ältere Menschen eine wichtige Verbindung zur Außenwelt dar und haben als Unterhaltungs- und Informationsangebot einen hohen Stellenwert. Für diese Medien müssen monatliche Beiträge entrichtet werden. So können z. B. Empfänger von Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege oder behinderte Menschen für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie in den Bürgerbüros der Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de. 32 FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN  Schwerbehinderung Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern, und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Dabei ist zu fördern, dass eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht oder erleichtert wird. Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen die medizinische Rehabilitation, die schulische Ausbildung, die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Personen, die aufgrund psychischer Erkrankungen oder körperlicher bzw. geistiger Behinderung beeinträchtigt sind, können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser Ausweis wird vermögens- und einkommensunabhängig ausgestellt. Art und Grad der Behinderung werden in diesem Ausweis vermerkt. Der Ausweis ermöglicht je nach Behinderungsart und -grad Ansprüche auf besondere Leistungen, wie beispielsweise Steuervergünstigungen oder eine kostenlose bzw. verbilligte Benutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel. Finanzen

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