Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

Antragsformulare gibt es in den Bürgerbüros der Gemeindeverwaltungen (siehe S. 7/8) sowie im Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld (siehe S. 38). Auskünfte erteilt das  Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg Tel.: 0931/410701 www.zbfs.bayern.de 33 FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN Finanzen Sonnenuntergang Mohnfeld © pixabay.com  Sozialhilfe Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung auf die jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch hat. Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe. Diese Hilfe soll seinem besonderen Bedarf entsprechen, ihn zur Selbsthilfe befähigen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern. Die Leistungsberechtigten müssen hierbei nach Kräften mitwirken. Die Sozialhilfe greift als unterstes soziales Netz erst dann ein, wenn keine andere Hilfe möglich ist bzw. alle anderen Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Im Mittelpunkt der Sozialhilfe steht der Mensch, dessen Würde zu achten ist und der bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf die Hilfen der Allgemeinheit zur Führung eines menschenwürdigen Daseins hat. Nach dem Recht der Sozialhilfe, welches im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt ist, können in Anspruch genommen werden:  Hilfe zum Lebensunterhalt,  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,  Hilfen zur Gesundheit,  Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,

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