Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

Die Kostenübernahme ist entsprechend dem Nachranggrundsatz der Sozialhilfe nur möglich, wenn die Kosten für eine Bestattung nicht aus dem Nachlass oder aus einer auszuzahlenden Versicherungsleistung (wie z. B. Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherung) bezahlt werden können und es den zur Bestattung rechtlich Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten selbst zu tragen. Die Höhe der vom Sozialamt zu übernehmenden Kosten bestimmt sich nach den erforderlichen Kosten für ein einfaches, aber menschenwürdiges Begräbnis der verstorbenen Person. Zuständige Ansprechpartner Für die Leistungen der Eingliederungshilfe oder alle übrigen Leistungen der Sozialhilfe, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen, in betreuten Wohngemeinschaften oder in betreutem Einzelwohnen gewährt werden, wenden Sie sich bitte an den  Bezirk Unterfranken -Sozialverwaltung- Silcherstr. 5, 97074 Würzburg Tel.: 0931/7959-0 E-Mail: sozialverwaltung@bezirk-unterfranken.de www.bezirk-unterfranken.de Sofern Personen in (teil-)stationären Einrichtungen weder Eingliederungshilfe noch Hilfe zur Pflege erhalten, ist für eine evtl. Gewährung von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt das  Landratsamt Rhön-Grabfeld -Sozialverwaltung- Spörleinstr. 11, 97616 Bad Neustadt Tel.: 09771/94-0 www.rhoen-grabfeld.de zuständig. Ebenso für alle anderen Leistungen der Sozialhilfe. Die Zuständigkeit für alle Hilfen zur Pflege liegt beim Bezirk Unterfranken.  Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Mieter von Wohnraum erhalten Mietzuschuss, Eigentümer von Wohnraum Lastenzuschuss. Ob und ggf. in welcher Höhe Anspruch auf Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss besteht, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des anzurechnenden Einkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung für Haus oder Eigentumswohnung ab. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder dem Bundesversorgungsgesetz sowie Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII, sofern die jeweilige Sozialleistung die Unterkunftskosten beinhaltet. Ausführliche Informationen und Anträge erhalten Sie im  Landratsamt Rhön-Grabfeld -Wohngeldstelle- Spörleinstr. 11, 97616 Bad Neustadt Tel.: 09771/94-124 bis -127 E-Mail: wohngeld@rhoen-grabfeld.de www.rhoen-grabfeld.de 36 FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN Finanzen

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