Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, für mindestens sechs Monate bestehen. Erforderliche Leistungen können bei der Pflegekasse (zuständige Krankenkasse) beantragt werden. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der Leistungsanspruch beginnt ab dem Monat der Antragstellung. Die Begutachtung findet im häuslichen Umfeld statt; dabei wird erhoben, welcher konkrete Hilfebedarf bei den „gewöhnlichen und täglich regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens“ anfällt. Je nach Ausmaß des Hilfebedarfs wird der Umfang der Pflegebedürftigkeit festgestellt und der Pflegekasse mitgeteilt. Diese erteilt dann den Leistungsbescheid über das Ergebnis der Begutachtung. Seit 2009 besteht der gesetzliche Anspruch auf Pflegeberatung, das heißt, dass jeder Pflegebedürftige bzw. dessen Angehöriger einen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung hat. Diese kann entweder im Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld (siehe S. 38) oder über die jeweilige Pflegekasse erfolgen. Im Rahmen dieses Beratungsbesuches wird unter Berücksichtigung der individuellen Versorgungssituation und der vorhandenen Ressourcen zu den hier genannten Leistungen beraten. Auch die Leitstelle Pflegeservice Bayern berät unabhängig zu Fragen der Pflege unter 0800/7721111. Bayerisches Landespflegegeld Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern in Höhe von 1.000 € pro Jahr an pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder darüber und mit Erstwohnsitz in Bayern. Informationen und Anträge erhalten Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de oder per Telefon unter 09621/96692444 sowie im Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld (siehe S. 38). 72 UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT UND DEMENZ © colourbox.com

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