Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

71 Vorsorge Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gemeinsame Regelungen zu treffen, die für den Tod eines der Ehegatten gelten. Dies kann entweder in eigenhändiger oder notarieller Form erfolgen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Schriftstück handschriftlich niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Eigenhändige gemeinschaftliche Testamente bewirken in der Praxis häufig eine ungewollte Bindung des länger lebenden Ehegatten dahingehend, dass er über sein Vermögen nach dem Tod des verstorbenen Ehepartners nicht mehr frei entscheiden kann – was häufig nicht dem Willen der Beteiligten entsprechen wird. Um diese Bindung sowie weitere ungewollte Folgen zu vermeiden, ist vor Abfassung von Testamenten eine fachkundige rechtliche Beratung unbedingt zu empfehlen. Notarielles Testament Die vom Gesetz vorgesehene Regelform des Testaments ist das notarielle Testament. Der Notar berät dabei über Form, Inhalt und Rechtsfolgen des Testaments. Beratung und Beurkundung können bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause erfolgen – der Notar sucht Sie auf Wunsch dort auf. Zweifel an Wirksamkeit oder Inhalt des Testaments sind ausgeschlossen. Der Notar prüft auch, ob der Erblasser testierfähig ist und hält seine Feststellungen in der Urkunde fest. Eventuelle durch die Erbregelung entstehende Pflichtteilsrechte und steuerliche Konsequenzen werden gleichfalls vom Notar erläutert. Nach der Beurkundung wird das Testament versiegelt an das Nachlassgericht übersandt und dort amtlich verwahrt, damit es im Erbfall sicher gefunden und eröffnet werden kann. Kosten Die Kosten für ein notarielles Testament bzw. einen notariellen Erbvertrag richten sich nach dem Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt der Beurkundung. Sie belaufen sich für Beratung und Beurkundung bei einem Vermögen von 50.000 € auf ca. 165 € (Testament) bzw. 330 € (Erbvertrag) jeweils zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Bei einem Vermögen von 150.000 € kostet ein Testament ca. 354 €, ein Erbvertrag 708 € jeweils zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Eine notarielle Verfügung ersetzt im Erbfall meist den Erbschein, so dass damit die oft wesentlich höheren Kosten für einen Erbschein gespart werden. VORSORGE FÜR DAS ALTER © fotoscorp · adobestock.com

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