Älter werden im Landkreis Rhön-Grabfeld Seniorenratgeber

78 UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT UND DEMENZ Pflege Erläuterungen zu den Leistungen der Pflegekasse: Pflegegeld – Pflegesachleistung – Kombination der Geld- und Sachleistung Nur eine der folgenden Leistungen kann in Anspruch genommen werden:  Pflegegeld Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die häusliche Pflege übernehmen. Um die Qualität der Pflege zu sichern und die Pflegeperson fachlich zu unterstützen, müssen regelmäßig Beratungsbesuche in der Häuslichkeit durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst stattfinden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.  Pflegesachleistung Ambulante Sachleistungen werden für die Versorgung durch einen anerkannten Pflegedienst eingesetzt. Die Abrechnung erfolgt meist zwischen dem ambulanten Dienst und der Pflegekasse. Vor der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes sollten Kostenvoranschläge mehrerer Anbieter zum Vergleich eingeholt und die gewünschten Leistungen besprochen werden.  Kombination Pflegegeld- und Pflegesachleistung Das Pflegegeld und die Pflegesachleistung können miteinander kombiniert werden, z. B. können 70 % der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden und die restlichen 30 % vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Außerdem ist es möglich, bis zu 40 % des Sachleistungshöchstbetrages als Entlastungsbetrag einzusetzen. Pflegehilfsmittel Grundsätzlich werden unter Pflegehilfsmitteln Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Sie erleichtern oder tragen dazu bei, die Beschwerden der pflegebedürftigen Person zu lindern oder ihr eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen oder Desinfektionsmittel übernimmt die Pflegekasse bis zu 40 € im Monat. Technische Hilfsmittel wie z. B. Rollstühle, Pflegebetten, Badelifter oder Hebegeräte werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. In manchen Fällen ist eine Zuzahlung erforderlich. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Die Pflegekassen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 4.000 € je Maßnahme. Der Antrag auf einen Zuschuss muss unbedingt vor Maßnahmenbeginn mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse gestellt werden. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenwohnen, können bis zu 16.000 € je Maßnahme beantragt werden. Die Wohnberatung für den Landkreis Rhön-Grabfeld (siehe S. 59) berät dazu gerne. Verhinderungspflege Bei Urlaub, Krankheit oder einem anderen Verhinderungsgrund der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Voraussetzung ist, dass die

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