Bauen, Kaufen, behindertengerechtes Umbauen im Landkreis Berchtesgadener Land

EIGENWOHNRAUMFÖRDERUNG 18 Angemessener Kaufpreis bei Versteigerungsobjekten Falls eine Wohnung/ein Haus durch Ersteigerung in einem Ver- steigerungsverfahren erworben werden soll, kann nur gefördert werden, wenn das Landratsamt möglichst frühzeitig Gelegen- heit bekommt, die Förderfähigkeit des Objekts zu prüfen. Ist diese gegeben, wird das Landratsamt einen bestimmten Maximalwert festlegen bis zu dem mitgesteigert werden darf. Förderprogramme Die Förderung erfolgt mit zwei Förderprogrammen, die jeweils einzeln oder auch in Kombination gewährt werden können, dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und dem Bayeri- schen Zinsverbilligungsprogramm. Bayerisches Wohnungsbauprogramm (Kurzsteckbrief) Förderfähige Maßnahmen: n Neubau n Ersterwerb n Zweiterwerb n Erweiterung von Wohnraum durch Ausbau, Anbau oder Aufstockung n Änderung von Wohnraum durch Nutzungsänderung oder Umbau von Wohnraum der den aktuellen Wohnbedürfnis- sen nicht mehr entspricht (z. B. Änderung des Wohnungs- zuschnitts). Fördergegenstand: n Eigenwohnraum in Form eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung n Mietwohnraum im Zweifamilienhaus wenn der zweite Wohn- raum Eigenwohnraum ist und für Personen bestimmt ist, die auch Haushaltsangehörige sein, z. B. Eltern. n Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus (s. o.) Förderart: n Zinsverbilligtes Darlehen in Kombination mit einem, ggf. auch zwei Zuschüssen. Darlehenshöhe: n Neubau, Ersterwerb, Erweiterung, Änderung => max. 30 % der Gesamtkosten n Zweiterwerb => max. 40 % der Gesamtkosten Die Höhe der Darlehen ist immer auch abhängig von den ins- gesamt zur Verfügung stehenden Mitteln. Es kann daher vor- kommen, dass man die 30 % bzw. 40 % nicht voll ausschöpfen kann, sondern bis zu einem bestimmten Maximalbetrag fördert. Dieser wird vom Landratsamt, je nach Mittelsituation, festge- legt und liegt zwischen 50.000 und 100.000 EUR. Darlehenskonditionen: Zinsbindungslaufzeit: 15 Jahre Zins: 0,5 % Tilgung: 1,0 % Anschlussfinanzierung mit einem Zinssatz vergleichbar dem dann üblichen Kapitalmarktzins. Zuschusshöhe: Kinderzuschuss: 5.000 EUR pro Kind Dieser Zuschuss wird im Bayerischen Wohnungsbauprogramm immer gewährt (unabhängig von der Maßnahme). Er soll den Hauptadressatenkreis der Bayerischen Wohnraumförderung zusätzlich unterstützen, nämlich junge Familien. Ergänzender Zuschuss: 10 % der Gesamtkosten, max. 30.000 EUR Dieser Zuschuss wird nur gewährt, bei Zweiterwerb oder Ersatzneubau oder Neubau auf einer Konversionsfläche oder innerörtlichen Brachfläche. Zweck ist die Förderung von Nachverdichtung und Bestandsübernahme anstelle von Neubau „auf der Grünen Wiese“. Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (Kurzsteckbrief) Förderfähige Maßnahmen: n Neubau n Ersterwerb n Zweiterwerb Fördergegenstand: n Eigenwohnraum in Form eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung Förderart: n Zinsverbilligtes Darlehen Darlehenshöhe: n Maximal ein Drittel der förderfähigen Kosten n Mindestens 15.000 EUR Darlehenskonditionen: Zins: Variabel, je nach Kapitalmarktzins, die aktuellen Zinssät- ze können Sie unter folgendem Link einsehen: https://bayernlabo.de/foerderinstitut/zinsinformationen/eig en- wohnraum/ Zinsbindung: 10 Jahre oder 15 Jahre oder 30 Jahre Tilgung: Bei den Darlehensvarianten mit 10- und 15-jähriger Zinsbindung beträgt die Tilgung 1 %, bei der 30-jährigen Zinsbindung erfolgt eine Volltilgung (Volltilgerdarlehen) d. h. die Tilgung ist so kalkuliert, dass das Darlehen mit Zinsbin- dungsende abbezahlt ist (keine Anschlussfinanzierung).

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