Bauen, Kaufen, behindertengerechtes Umbauen im Landkreis Berchtesgadener Land

EIGENWOHNRAUMFÖRDERUNG 19 Allgemeine Infos zu den beiden Förderprogrammen 1. Kumulierungsausschluss Das Darlehen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm kann nicht zusammen mit einem Darlehen aus dem KfW-Wohnei- gentumsprogramm (KfW 124) in Anspruch genommen werden. 2. Kappungsgrenze Beim Bayerischen Wohnungsbauprogramm darf der zum Lebensunterhalt erforderliche Mindestbetrag (nach Abzug der Belastung vom Nettoeinkommen) grundsätzlich nicht um mehr als 30 % überschritten werden (Ausnahmen möglich). 3. Belegungsbindung Beim Bayerischen Wohnungsbauprogramm und beim Baye­ rischen Zinsverbilligungsprogramm besteht für die Dauer der Zinsbindung eine Belegungsbindung. Das heißt, dass das geförderte Objekt mindestens für den Zinsbindungszeitraum von den Förderempfängern bewohnt werden muss. Beim Volltilgerdarlehen beträgt die Belegungsbindung abwei- chend von der Zinsbindung 15 Jahre. Wird die Nutzung während der Belegungsbindung aufgege- ben, oder unterbrochen, kann der Zinssatz vom Landratsamt für den Zeitraum bis Zinsbindungsende bzw. für den Unterbre- chungszeitraum auf bis zu 7 % gehoben werden. Die Höherverzinsung wegen Aufgabe der Belegungsbindung kann abgewandt werden durch: n Übertragung des Darlehens auf ein neues Objekt (Mitnahme der Förderung), n Übernahme der Darlehensrestschuld durch den Käufer des Objekts (Verkauf der – Forderung an einen Haushalt, der die Einkommensgrenze für die Wohnraumförderung einhält und bei dem die Wohnfläche angemessen ist (nicht zu groß). Wenden Sie sich im Falle einer bevorstehenden Nutzungs- aufgabe während der Belegungsbindung bitte frühzeitig an das Landratsamt wegen Klärung der weiteren Vorgehensweise. Finanzierung Als Eigenleistung anerkannt bzw. nicht anerkannt werden Bankguthaben Ansparsumme Schenkung Bausparvertrag Selbsthilfe Eigenes Vorhandenes Grundstück Material Wert des vorhandenen Leihe Bürgschaften Bestands Zuschüsse, die im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbau- programms gewährt werden (Kinderzuschuss und ergänzen- der Zuschuss) Selbsthilfe Arbeitet der Bauherr auf seiner Baustelle selbst mit, spart er sich für die Arbeit, die er selbst verrichtet, anstatt des Arbeiters der Baufirma, dessen Arbeitsleistung. Die Handwerksrechnung fällt dementsprechend niedriger aus. Diese Ersparnis der Verrechnung von Fremdarbeit indem man selbst arbeitet wird Selbsthilfe genannt und wird bei der Eigenleistung mit angerechnet (sogenanntes „Muskelkapital“). Man berechnet hierzu bei der Baukostenermittlung die Kosten wie wenn alles über Fremdleistung (Firmen) erfolgen würde und rechnet den Differenzbetrag, den man sich durch die Selbsthilfe an Firmenleistung erspart bei der Eigenleistung an. Zur Ermittlung des Betrags, den man in Selbsthilfe erbringt, schätzt man zusammen mit dem Planer bzw. der Baufirma, wie viele Arbeitsstunden man brauchen wird. Falls der Bauherr selbst gelernter Handwerker ist, rechnet er anschließend für diese Stunden seinen normalen Stundenlohn an (z. B. 45 EUR/ Std.). Ist dies nicht der Fall, wird (wiederum in Rücksprache mit dem Planer/der Baufirma) ein entsprechend verringerter Betrag angerechnet. Der Bauherr kann sich bei der Erfüllung von Selbsthilfeleistung von Freunden/Verwandten/Bekannten unentgeltlich unter- stützen lassen. Die geplante Selbsthilfe wird bei Antragstellung mit einem Formular nachgewiesen und vom Landratsamt auf Plausibilität geprüft. Wenn die angegebenen Beträge plausibel erscheinen, können sie so angerechnet werden. Eigenes Grundstück Das Grundstück, das schon im Eigentum ist (und jetzt be- baut werden soll) wird als Vermögen angerechnet mit seinem Grundstückswert. Diesen ermittelt man aufgrund des Boden- richtwerts zuzüglich eines Erschließungsaufschlages bei bereits erschlossenen Grundstücken. Sind auf dem Grundstück noch Belastungen vorhanden (z. B. offene Darlehen) oder werden aus dem Grundstück zukünftig noch Zahlungen entstehen (z. B. durch Auszahlung von Geschwistern), werden die ent- sprechenden Beträge vom Wert abgezogen. Die Fremdleistung erhöht sich dementsprechend bei der Finanzierung.

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