Bauen, Kaufen, behindertengerechtes Umbauen im Landkreis Berchtesgadener Land

EIGENWOHNRAUMFÖRDERUNG 20 Wert des vorhandenen Bestands Bei Anbau und/oder Erweiterung von Wohnraum wird das Bestandsgebäude berücksichtigt (da es ein Grundstücksbe- standteil ist). Der Wert wird analog zur Prüfung der Angemes- senheit des Kaufpreises nach dem Beleihungswertverfahren ermittelt. Zuschüssen, die im Rahmen des Bayerischen Wohnungs- bauprogramms gewährt werden Diese Zuschüsse zählen zwar zur Fremdleistung, dürfen aber, da sie Schenkungen sind, bei der Eigenleistung angerechnet werden. Die erforderliche Mindesteigenleistung reduziert sich dadurch, im Optimalfall (bei Ausnutzung beider Zuschüsse) auf unter 5 % der Gesamtkosten. Lastenberechnung Ein Bauherr oder Kaufwilliger muss die finanzielle Belastung, die ihm durch die Immobilie entsteht dauerhaft tragen können. Um dies zu garantieren, muss dem förderfähigen Haushalt bei seinem Einkommen nach Abzug der Belastung für die Finanzierung noch ein bestimmter Mindestbetrag zum Lebens- unterhalt verbleiben. Der zum Lebensunterhalt erforderliche Mindestbetrag wird folgendermaßen berechnet: Nettoeinkommen − Kapitalkosten (Zins- und Tilgungszahlungen für alle aufge- nommene Darlehen) − Bewirtschaftungskosten (Einfamilienhaus: 25 EUR/m² mtl.; ETW: 30 EUR/m² mtl.) − Sonstige Belastungen (sonstige offene Darlehen o. ä.) = Lebensunterhalt Folgende Mindestbeträge müssen (zwingend und dauerhaft) zum Lebensunterhalt bleiben: Antragsteller 1.000 EUR Jede weitere zum Haushalt rechnende Person +250 EUR ab dem dritten Kind +200 EUR Beispielberechnung: Ehepaar mit 3 Kindern Ehemann 1.000 EUR + Ehefrau 250 EUR + 1. Kind 250 EUR + 2. Kind 250 EUR + 3. Kind 200 EUR = Mindestbetrag 1.950 EUR Zum Nettoeinkommen zählen grundsätzlich alle laufenden Einkünfte, unabhängig von der Einkunftsart (also z. B. auch Mieterträge, Zinserträge etc.). Befristete Einkünfte (z. B. Elterngeld) werden ebenfalls angerechnet, hierbei muss jedoch ggf. mittels einer Prognose geklärt werden, ob die Belastung auch nach Wegfall dieses Einkommens noch tragbar ist. Nicht beim Nettoeinkommen berücksichtigt werden das Betreuungsgeld und Leistungen mit Schadensersatzcharakter (z. B. Blindengeld, Pflegegeld, Bafög-Leistungen). Ebenfalls nicht berücksichtigt werden das Baukindergeld mit Baukindergeld Plus und die Bayerische Eigenheimzulage. Diese Leistungen sollen nicht der Tragbarkeit der Belastung dienen, sondern für junge Familien zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen, z.B. für Sondertilgungen. Alle Personen, die benötigt werden, um die Belastung zu tragen, müssen Miteigentümer des Förderobjekts werden. Wenn also bisher nur einer der Ehegatten Eigentümer ist (z. B. wegen Überschreibung eines Grundstücks von den Eltern auf die Tochter), muss dieser mit seinem Einkommen die vollständige Belastung allein tragen können. Andernfalls muss der andere Ehegatte Miteigentümer werden (mindestens zu einem Viertel). © wiki · photocase.de © Maudib · thinkstock.com

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