Bauen, Kaufen, behindertengerechtes Umbauen im Landkreis Berchtesgadener Land

SONSTIGE HILFEN 46 Voraussetzungen: Pflegegrad 1-5 Eigenleistung: Alle über den Zuschuss hinausgehenden Kosten. Antragstellung: formloser Antrag bei der Pflegekasse mit Angeboten/Kostenvoranschlägen => ggf. Überprüfung durch medizinischen Dienst der Pflegekasse => Bewilligung. Weitere Hilfen – Anspruch nur in Sonderfällen Arbeitsunfall oder Berufserkrankung – Leistungen der gesetzli- chen Unfallversicherung Kriegsgeschädigte – Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes Gewaltopfer – Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes o. g. Fälle u. a. – evtl. Schadensersatzansprüche – vorrangig Behinderte Menschen – Rehabilitation und Teilhabe behinder- ter Menschen (SGB X) Leistungen der Sozialhilfe am Landratsamt (SGB XII) – sozial- hilferechtlicher Bedarf nötig Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Eingliede- rungshilfe Hilfe zur Pflege, Altenhilfe – nachrangig Förderprogramm „Wohnraum modernisieren – altersgerecht Umbauen“ – Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen Ziel: Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung auch in der Zukunft Leistungen: Programm 159: Zinsgünstiges Darlehen für Wohnumfeld ver- bessernde Maßnahmen, max. 50.000 EUR, bis zu 100 % der Gesamtkosten, Zins: 0,75 %, Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre. Programm 455: Investitionszuschuss für Wohnumfeld ver- bessernde Maßnahmen, max. 6.250 EUR, bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten, Mindestkosten 2.000 EUR. – kein Anspruch, Mittel begrenzt Mögliche Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: s. o., auch Kauf von bereits umgebautem Wohnraum möglich, kombinier- bar mit Einbruchschutz Voraussetzungen: Erfüllung technischer Anforderungen (vgl. DIN 18040 – Bar- rierefreies Bauen), Alters- und Krankheitsunabhängig => Präventivmaßnahmen möglich Eigenleistung: Alle über die Förderung hinausgehenden Kosten Antragstellung: Antrag über die Hausbank bei der KfW © Günter Menzl · fotolia.com

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