Bauen, Kaufen, behindertengerechtes Umbauen im Landkreis Berchtesgadener Land

SONSTIGE HILFEN sonstige hilfen 45 Weitere finanzielle Hilfen bei der Schaffung von Eigenwohnraum Verringerung der Baugenehmigungsgebühr bei der Eigen- wohnraumförderung Werden Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbaupro- gramm und/oder dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm gewährt, reduziert sich die Baugenehmigungsgebühr grds. um 50 %. Dies gilt für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben, nicht jedoch für genehmigungsfreigestellte Vorhaben. Wohngeld als Lastenzuschuss Im Rahmen des Wohngeldgesetzes kann das Landratsamt einen monatlichen Zuschuss gewähren, um die Belastung für das Objekt weiter zu reduzieren. Voraussetzung ist grundsätzlich die Einhaltung einer Einkommensgrenze und ein wohngeldrecht- licher Bedarf. Das heißt das monatliche Nettoeinkommen darf nicht ausreichen um die gesamte Belastung und den Lebensun- terhalt zu tragen, es muss eine zu deckende Differenz entstehen. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die KfW führt, als Förderbank der Bundesrepublik Deutsch- land, viele verschiedene Förderprogramme in ihrem Sorti- ment, die auch alle mit der Bayerischen Wohnraumförderung kombiniert werden können. Die einzigen beiden Programme, die keine Kombination zulassen sind das Bayerische Zinsver- billigungsprogramm und das KfW Wohneigentumsprogramm (KfW 124). Baukindergeld Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt Familien mit Kindern beim Neubau oder Erwerb von Eigenwohnraum mittels eines Zuschusses in Höhe von 1.200 EUR pro Jahr für jedes Kind. Der Zuschuss kann für maximal 10 Jahre gewährt werden und bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Zuständige Bewilli- gungsstelle ist die KfW. Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/ Neubau/Förderprodukte/Baukindergeld-(424)/ Baukindergeld Plus Der Freistaat Bayern stockt das Baukindergeld um 300 EUR auf. Die maximale Zuschusshöhe bei einer Kombination von Baukindergeld und Baukindergeld Plus beträgt also 1.500 EUR pro Kind unter 18 Lebensjahren, für einen Förderzeitraum von maximal 10 Jahren. Zuständige Bewilligungsstelle für das Baukindergeld Plus ist die BayernLabo. Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://bayernla bo.de/eigenwohnraumfoerderung/b aukindergeld/ Bayerische Eigenheimzulage Die Bayerische Eigenheimzulage ist ein Zuschuss in Höhe von 10.000 EUR, der zur Schaffung von Eigenwohnraum bei der BayernLabo beantragt werden kann. Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://bayernlabo .de/eigenwohnraumfoerderung/e igenheimzulage/ Weitere finanzielle Hilfen bei behindertengerechten Umbauten Krankenkasse Erstattung von (mobilen) technischen Hilfsmitteln für kranke und behinderte Menschen (§ 33 SGB V) Ziel: körperliche Beeinträchtigung ausgleichen/vorbeugen, Behandlungshilfe Leistungen: Beschaffung, Anpassung, Einweisung in den Ge- brauch, Reparatur, z. T. auch Leihe. – Anspruch, vorrangig Mögliche Hilfsmittel: Seh- und Hörhilfen, Badehilfen, Toiletten- sitzerhöhungen, Toilettenstuhl, Geh- und Aufrichthilfen. Voraussetzungen: Hilfsmittel ärztlich verordnet durch Rezept Eigenleistung: 10 % der Kosten aber mind. 5 EUR, max. 10 EUR (Zuzahlung). Antragstellung: ärztliche Verordnung durch Rezept => indivi- duelle Prüfung durch Krankenkasse => Krankenkasse beauf- tragt ein Sanitärhaus mit der Lieferung. Gegen Aufzahlung Lieferung eines Wunschhilfsmittels möglich Pflegekasse Technische Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI) Ziel: Erleichterung der häuslichen Pflege, Sicherung der selbst- ständigen Lebensführung Leistungen: Leihe (Hilfsmittel) bzw. finanzielle Unterstützung durch einen Zuschuss von max. 4.000 EUR pro Maßnahme (Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen auch bei Neubau) Mögliche technische Hilfsmittel: Pflegebett, Hausnotruf, Körperwaschsysteme Mögliche Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: vorwiegend bauliche Maßnahmen, Türverbreiterung, Schwellenbeseitigung, behindertengerechtes Bad, etc. Außerdem Übernahme von Beratungskosten, Fahrtkosten und Verdienstausfall für Helfer, Umzugskosten. – Anspruch, vorrangig

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