Maßnahmen zur Wohnungsanpassung Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen

Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und Alltagshilfen – der Unterschied 29 Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: • technische Pflegehilfsmittel, z. B. Pflege- bett, mobiler Patientenlifter, Notrufsystem • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfs- mittel, z. B. Bettschutzeinlagen, Hygiene­ artikel, Einmalhandschuhe Info: Im Hilfsmittelverzeichnis sind alle Hilfsmittel verzeichnet, für die eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) infrage kommen. Das Hilfsmittelverzeichnis dient nicht nur Sanitätshäusern, Ärzten oder Krankenkassen zur Information, sondern auch Ihnen als Versicherten bzw. pflegenden Angehörigen. Im Inter- net können Sie relativ schnell herausfin- den, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten für ein bestimmtes Hilfsmittel übernimmt: – https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de – https://www.rehadat-gkv.de Pflegehilfsmittel Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen. Des Weiteren sollen sie eine selbststän- digere Lebensführung ermöglichen. Dies geschieht beispielsweise durch die Anwen- dung von Pflegehilfsmitteln wie Pflegebet- ten, Duschstühle, Wannenlifter, Toilettensitz­ erhöhungen oder Haltegriffe. Soweit die Finanzierung der Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Kran- kenversicherung übernommen wird, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pfle- geversicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass man in einen Pflegegrad eingestuft ist (vgl. § 40 SGB – Sozialgesetzbuch XI). Die Pflegehilfsmittel müssen nicht vom Arzt verordnet werden, es ist jedoch ratsam, dennoch die Notwendigkeit durch einen Arzt begründen zu lassen. © Landkreis Tirschenreuth-Musterwohnung (2018) © Robert Kneschke - Fotolia

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