Maßnahmen zur Wohnungsanpassung Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen

Hilfe und Unterstützung 51 Hilfe und Unterstützung Das Wohnen im eigenen Umfeld ist viel- leicht ab einem gewissen Hilfebedarf nur noch mit Unterstützung oder gar nicht mehr möglich. Dann kommen weitere Pflegeleis- tungen und eventuell auch ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung infrage. Dazu gibt es ausführliche Informationen im Senioren­ kompass. Dieser steht als Druckwerk und als Teil der Internetplattform „Sozialweg­ weiser“ unter www.sozialwegweiser.net/ seniorenkompass zur Verfügung. An vielen Orten im Landkreis, z. B. in den Rathäusern, bei Ärzten und im Landrats­ amt liegt das Druckwerk des Senioren­ kompasses aus. Persönliche Beratung bietet das Landrats­ amt Bad Tölz-Wolfratshausen mit dem Senioren-Info-Telefon (Kontakt siehe am Ende der Broschüre). Alle Pflege-Leistungen im Überblick Im Pflegegrad 1 werden Menschen einge- stuft, die noch keine erheblichen Beein- trächtigungen haben, aber bereits einge- schränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnrau- manpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versi- cherte für anerkannte Angebote und zuge- lassene Pflegeeinrichtungen einen Entlas- tungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 ein- heitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenanteil des- wegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neuregelung nur noch Anspruch auf geringere Leistungen der Pflegversi- cherung hätten, wird dieser Differenzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit © Ingo Bartussek - stock.adobe.com

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