Maßnahmen zur Wohnungsanpassung Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen

Hilfe und Unterstützung 52 Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. So kann die pflegebedürftige Person einmal oder mehr- mals wöchentlich in einer Tagespflegeein- richtung untergebracht werden. Auch die Abholung und der Rücktransport werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwen- dig ist, können ambulante Pflegesachleis- tungen und Pflegegeld kombiniert werden. Landespflegegeld In Bayern gibt es zusätzlich ab Pflegegrad 2 das Landespflegegeld. Dieses kann über das Bayerische Landesamt für Pflege beantragt werden. www.landespflegegeld. bayern.de Pflegeberatung Mit den Leistungen der Pflegeversiche- rung haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige verbessert. Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Ein kompetenter Pflege- berater oder eine Pflegeberaterin informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leistungsansprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur neuen Pfle- gereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Hierzu wenden Sie sich an Ihre zustände Kranken- und Pflegekasse. Weitere Beratungsstellen finden Sie im Sozialwegweiser für unseren Landkreis. Diesen stellen wir ihnen im nächsten Abschnitt vor. Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige Die steuerliche Geltendmachung in der Einkommenssteuer ermöglicht eine finan- zielle Entlastung. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit bei- tragen. Auch gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege . Darüber hinaus bietet der Staat auch die Möglichkeit, für Angehörige eine finanzi- elle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pflegen . Eine ganz wichtige Pflegekassenleistung ist das Pfle- gegeld . Pflegegeld erhalten Pflegebedürf- tige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häus- licher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld ist die Tages- oder Nacht- pflege , die ohne Anrechnung der Pflege- sachleistungen bzw. des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, dem werden Pflegegeld und/oder Sachleistungen nicht gekürzt. © colourbox.de

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