Planen und Bauen in der Stadt Baesweiler

16 2) Änderungen der Abstandsflächen- regelungen nach BauO NRW 2018: Im Bereich der Abstandsflächenregelung fin­ det eine Vereinfachung statt: Das sogenannte „Schmalseitenprivileg“, welches dazu berechtigte, die einzuhaltende Tiefe der Abstandsfläche an ei­ ner Seite auf die Hälfte (auf einer Länge von nicht mehr als 16 m, mind. jedoch auf 3,00 m) zu reduzieren, wurde abgeschafft. Anstatt des imWohngebiet einzuhaltenden Faktors 0,8 wurde dieser jetzt allgemein auf den Faktor 0,4 verringert, so dass eine Anwendung des Schmalseitenprivilegs nicht mehr erforderlich ist (siehe Schema 2). Baugebiete Faktor Abstandsfläche BauO NRW 2018 BauO NRW 2000 WS bis MU 0,4 0,8 MK 0,4 0,5 GE und Gl 0,2 0,25 3) Baulasten Entspricht einVorhaben nicht denVorschriften des Baurechts, müsste im Regelfall dem Bauherrn dann die Baugenehmigung versagt werden. Um diese oft unerwünschte und im Einzel­ fall harte Rechtsfolge zu vermeiden, sieht die Landesbauordnung bei bestimmten baurecht­ lichen Anforderungen die Möglichkeit vor, mit Hilfe einer Baulast einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Hierbei kann ein Grund­ stückseigentümer oder Erbbauberechtigter durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein und ggfs. ein anderes Grundstück betref­ fenden Sachverhalt übernehmen. Die Baulasten werden mit Eintragung in das Baulastenverzeich­ nis wirksam und wirken auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Baulastübernehmers. Die Übernahme einer Baulast ist oft die einzige, rechtlich zulässige Möglichkeit, um Hindernisse auszuräumen, die der Bebauung des eigenen oder, wie in den meisten Fällen, eines benach­ barten Grundstücks entgegenstehen. Häufige Anwendungsbereiche der Baulasten sind zum Beispiel das Ermöglichen der Verlegung von Abstandsflächen auf Nachbargrundstücken, die Sicherung der Stellplatzverpflichtung auf einem anderen als dem Baugrundstück, die Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken und die Sicherung einer Anbauverpflichtung oder gemeinsamer Bauteile. Da eine Baulast auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Bau­ lastübernehmers wirkt, ist der Erwerber eines Grundstücks gut beraten, wenn er vor dem Er­ werb Einsicht in das Baulastenverzeichnis nimmt. Ortsrecht Die Stadt Baesweiler hat in Bezug auf zum Bei­ spiel die Errichtung von notwendigen Stellplätzen im Zuge eines Bauvorhabens, der Anlegung einer Kinderspielfläche, der Gestaltung der Kapellen­ siedlung, zum Schutz des Baumbestandes, zu Erschließungskosten und zur Entwässerung eigene Satzungen erlassen. Diese Satzungen sind bei der Planung eines Bauvorhabens neben den bereits aufgeführten Gesetzesgrundlagen bei Planungen ebenfalls zu beachten. Einsehen können Sie die Satzungen auf der Homepage der Stadt Baesweiler unter www.baesweiler.de à Rathaus à Ortsrecht à Bau- und Wohnungswesen Schema 2

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