Planen und Bauen in der Stadt Baesweiler

Oftmals ist die zu- lässige Anzahl an Vollgeschossen z. B. in einem Bebauungs- plan festgesetzt: Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mind. 2,30 m über mehr als ¾ der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses haben. › INFO Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorüberge- henden Aufenthalt von Menschen be- stimmt oder geeignet sind. Sie müssen eine lichte Raum­ höhe von mind. 2,40 m haben, in Dachgeschossen und Kellern mind. 2,20 m. Zudem müs- sen sie ausreichend mit Tageslicht belich- tet und belüftet sein. Beispielsweise ist ein Bad kein Aufent­ haltsraum gem. § 2 Abs. 7 BauO NRW 2018 i.V.m. § 46 BauO NRW 2018, da die- ser nicht über die vorgenannten Eigen­ schaften verfügt. Demnach ist dieser Raum nicht für einen dauerhaften Aufent- halt vorgesehen. › INFO 15 ≤ 13,00 m ≤ 22,00 m Gebäudeklasse 5 sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude Gebäudeklasse 4 Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² ≤ 7,00 m ≤ 7,00 m ≤ 7,00 m Gebäudeklasse 1 freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und frei stehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude Gebäudeklasse 2 Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Gebäudeklasse 3 sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m ≤ 7,00 m ≤ 7,00 m ≤ 7,00 m Gebäudeklasse 1 freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und frei stehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude Gebäudeklasse 2 Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht m hr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Gebäudeklasse 3 sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m ≤ 7,00 m ≤ 7,00 m ≤ 7,00 m Gebäudeklasse 1 freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und frei stehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude Gebäudeklasse 2 Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Gebäudeklasse 3 sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m Schema 1 ≤ 13,00 m ≤ 22,00 m Gebäudeklasse 5 sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude Gebäudeklasse 4 Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² ≤ 7,00 m ≤ 7,00 m ≤ 7,00 m Gebäudeklasse 1 freistehende Gebäude mit einer Höh bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und frei s ehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude Gebäudeklasse 2 Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Gebäudeklasse 3 sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m ≤ 7,00 m ≤ 7,00 m ≤ 7,00 m Gebäudeklasse 1 freistehend Gebäud mit einer Höhe bis zu 7 m und nic t mehr als zw i Nutzungseinh iten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und frei stehende land- oder for twirtschaftlich genutzte Gebäude Gebäudeklasse 2 Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungs inheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Gebäudeklasse 3 sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m ≤ 7,00 m ≤ 7,00 m ≤ 7,00 m Gebäudeklasse 1 freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und frei stehende land- oder forstwirtsch ftlich genutzte Gebäude Gebäudeklasse 2 Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungs i heiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Gebäudeklasse 3 sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m ≤ 13,00 m ≤ 22,00 m Gebäudeklasse 5 sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude Gebäudeklasse 4 Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² ≤ 13,00 m ≤ 22,00 m Gebäudeklasse 5 sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude Gebäudeklasse 4 Gebäude mit iner Höhe bis zu 13 m und Nutzungs inheiten mit jeweils nicht m hr als 400 m²

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