Planen und Bauen in der Stadt Baesweiler

25 Wohnraumförderung der StädteRegion Aachen Öffentliche („Soziale“) Wohnraumförderung – Rekordergebnis 2018: StädteRegion Aachen berät Investoren, Vermieter und Eigentümer! Auch „Normalverdiener“ können finanziell profitieren! Der Preis für Wohneigentum ist hoch und steigt stetig. Wohnungssuchende finden zudem immer seltener preisgünstige Mietwohnungen. Hinzu kommt, dass der Bestand an preis- gebundenen Wohnungen abnimmt. Das Land NRW will deshalb mehr bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten schaffen und stellt dafür bis 2022 jährlichen insgesamt 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Die StädteRegion Aachen berät kostenlos Investoren, Vermieter und Eigentümer, ob und inwieweit sie Förder­ mittel in Anspruch nehmen können! Ein Schwerpunkt in der Wohnraumförderung bleiben die mietpreis- und belegungsge­ bundenen Wohnungen sowie Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinde­ rungen. Außerdem spielen Maßnahmen der Quartiersentwicklung und Projekte auf Grund­ lage kommunaler Handlungskonzepte eine wichtige Rolle. Ein weiterer Aspekt bleibt auch die Förderung von Wohnraum für Studierende. Kräftig ausgebaut wird die Eigentumsförderung als Beitrag zur Erfüllung der Wünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Alters­ armut. Auch Modernisierungsmaßnahmen im Bestand mit dem Schwerpunkt auf Reduzierung von baulichen Barrieren, Verbesserungen der Energieeffizienz, des Einbruchschutzes und der Digitalisierung sowie des Wohnumfelds sind förderfähig. Ein besonderes Merkmal einiger Förderbausteine sind Tilgungsnachlässe von bis zu 25 Prozent, die auf Antrag gewährt werden können. Bauherren und Vermieter verpflichten sich bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördergelder zum Bau oder zur Modernisierung von Woh­ nungen, diese nur an Mieter zu vergeben, die über eine Wohnberechtigung für sogenannte „Sozialwohnungen“ verfügen. Mit einemWohn­ berechtigungsschein, abgekürzt WBS, kann ein Mieter nachweisen, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Die Erteilung des WBS ist maßgeblich von der Höhe des Einkommens abhängig. Jedoch umfassen die geltenden Einkommens­ grenzen auch Gering- und Normalverdiener; Singles dürfen beispielsweise über ein Haus­ haltseinkommen von bis zu 1.612 Euro netto pro Monat verfügen, bei einer Person mit Kind sind es schon 2.000 Euro. Das Amt für Bauaufsicht und Wohnraum­ förderung der StädteRegion Aachen berät Interessierte, ob auch sie von den Fördermitteln profitieren können. Weitere Details und den zuständigen Ansprechpartner findet man unter: https://www.staedteregion-aachen.de/de/ navigation/aemter/amt-fuer-bauaufsicht-und- wohnraumfoerderung-a-63/dienstleistungen/ wohnraumfoerderung/ Sie möchten Informationen zum Grundstückskauf? Infos zu allen Aufgaben des Kataster- und Vermessungsamtes (A 62) finden Sie unter www.staedteregion-aachen.de/katasteramt Dort können Sie amtliche, aktuelle und detaillierte Daten zu Grundstücken online abrufen. ilike/adobe.stock.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=