Planen und Bauen in der Stadt Baesweiler

5 Die Grundlagen Das Grundstück DieWahl des Grundstücks ist der erste wichtige Schritt zum Eigenheim. Einige wichtige Faktoren sind hierbei zu beachten, um das Projekt Hausbau zu beginnen: Auswahl der späteren Heimat Zunächst sollte man überlegen, welches Land, welche Region oder welche Stadt bevorzugt wird und dazu geeignet ist, Ihren späteren Lebens­ mittelpunkt zu bilden. Was ist Ihnen hierbei wichtig? › › Stadt oder Land? › › Infrastruktur wie Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten & Ärzte vorhanden beziehungsweise nah erreichbar? › › ruhige, abgeschiedene Lage oder schneller Zugang zum Zentrum? › › Verkehrslärm › › Sport- und Freizeitangebote wichtig und in der näheren Umgebung vorhanden? › › Ist die Ausrichtung des Grundstücks für mein Vorhaben richtig? Bebauung des Grundstücks Der Flächennutzungsplan sowie der Bebauungs­ plan liefern erste Regelungen zur Bebauung. Diese können Sie jederzeit bei dem Bauord­ nungsamt der Stadt Baesweiler erfragen. Oft muss man sich auch an der vorhandenen Bebauung orientieren. Auch die Bauordnung für das Land NRW in Verbindung mit diversen Nebenrechten regelt die Bebauung auf dem Grundstück. Ein wichtiger Punkt bei der Be­ bauung des Grundstücks ist die Überprüfung der Bodenbeschaffenheit. Sollte diese unklar sein, so sollte im Zweifelsfall immer ein Bodengutachter zu Rate gezogen werden. Auch Informationen über Grundstücksbelastungen wie Baulasten, Grunddienstbarkeiten oder Altlasten sind vor der Bebauung des Grundstücks einzuholen. Ebensoist ein Grundstück nur bebaubar, wenn die Erschließung zur öffentlichen Verkehrsfläche gesichert ist. Der Grundstückskaufvertrag Wenn man sich dann für ein Grundstück entschieden hat, ist der erste Gang, der zum Notar, der mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags beauftragt wird. Die Kosten für den Notar tragen in der Regel die Käufer. Neben dem reinen Kaufpreis für das Grund­ stück und den Notarkosten fallen zudem weitere Nebenkosten an wie Grundbucheintragung (0,5 Prozent des Kaufpreises) und die Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent des Gesamtkaufpreises). Nach erfolgter Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer veranlasst der Notar die Eintragung ins Grundbuch, wodurch der Käufer zum recht­ mäßigen Eigentümer des Grundstücks wird.

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