Seniorenwegweiser der Stadt Balingen 60plus

6. VORSORGE TREFFEN 32 Vorsorgemappe Der Kreisseniorenrat Zollernalbkreis hat eine umfas- sende Vorsorgemappe inklusive Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung er- stellt. Diese Vorsorgemappe erhalten Sie im Zollern- alb Klinikum, bei der Betreuungsbehörde des Land- ratsamtes Zollernalbkreis, den Betreuungsvereinen, beim Pflegestützpunkt Zollernalbkreis, bei nieder- gelassenen Allgemeinmedizinern und Internisten, den Kommunen und dem Kreisseniorenrat. Auch im Internet steht die Broschüre als Download unter www.kreisseniorenrat-zollernalb.de zu r Verfügung. Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, was Ihnen im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist. So können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auchwenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind. ZumBeispiel ob Sie Ihre Einwilligung für bestimmte medizinische Maßnahmen geben oder diese untersagen (Einsatz von Schmerzmitteln, das Legen einer Magensonde usw.). Achten Sie jedoch auf konkrete Formulierungen und lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Arzt be- raten. Es empfiehlt sich zudem, die Patientenverfü- gung regelmäßig mit einem neuen Datum zu verse- hen und zu unterschreiben. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, beim Pflegestütz- punkt Zollernalbkreis, bei den Betreuungsvereinen oder der Internetseite des Justizministeriums www.bmjv.de. Organspende Mit demOrganspendeausweis stimmen Sie imTodes- fall der Entnahme von Organen und Geweben zu. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.organspende-info.de. Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht Eine Vollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrau- ens ausstellen. Für den Fall, dass Sie in Situationen kommen, indenen Siewichtige Entscheidungennicht mehr selbst treffen können, beispielsweise im Falle eines Komas oder bei einer demenziellen Erkrankung, kanndie Vertrauenspersondann in IhremNamenhan- deln. Im Gegensatz zur rechtlichen Betreuung unter- liegt die Vollmacht nicht der gerichtlichen Kontrolle. Vorsorge treffen

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