Seniorenwegweiser der Stadt Balingen 60plus

33 Weitere Informationen entnehmen Sie der Vorsorge- mappe des Kreisseniorenrates Zollernalb unter www. kreisseniorenrat-zollernalb.de od er der Internetseite des Justizministeriums www.bmjv.de. RechtlicheBetreuung–Betreuungsverfügung Die rechtliche Betreuungwirddannnotwendig, wenn Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Krankheit nichtmehr inder Lage sind IhreAngelegen- heiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen und Sie niemand eine Vollmacht erteilt haben. In diesem Fall muss beim Betreuungsgericht eine Betreuung ange- regt werden. Auf der Internetseite des Amtsgerichts Balingen www.amtsgericht-balingen.de erhalten Sie unter Aufgaben und Verfahren/Sonstige/Betreuun- gen weitere Informationen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bereits heute schon für den Fall einer zukünftigen Betreuung Vorsorge treffen. Durch die Betreuungsverfügung wird das Betreuungsgericht dazu verpflichtet die Vor- schläge der Betreuungsverfügung zuberücksichtigen. Die Verfügung kann festlegen, wer zum Betreuer be- stellt und wer davon ausgeschlossen werden soll. Zudemkann im Inhalt der Betreuungsverfügung auch festgelegt werden wo der zukünftige Wohnsitz der betreuten Person liegen soll. Die Betreuungsverfü- gung sollte nach Möglichkeit handschriftlich verfasst werden. Weitere Informationen erhalten Sie vom BetreuungsvereinLebenshilfeZollernalbkreise.V. Thanheimer Straße 46, 72406 Bisingen Tel.: 07476 899-128 E-Mail: edina.engler@lebenshilfe-btv.de Betreuungsverein SKM Zollern Zollernstraße 20, 72379 Hechingen Tel.: 07471 93001-0 E-Mail: info@skm-zollern.de Landratsamt ZollernalbkreisBetreuungsbehörde Steinachstraße 19/3 Tel.: 07433 92-1450, -1458, -1459, -1472 Allgemeine Informationen zu den Vorsorgethemen erhalten Sie über das Justizministerium unter www.bmjv.de Testament Liegt nach dem Ableben kein letzter Wille vor, greift die gesetzliche Erbfolge, diese teilt das Erbe unter den Hinterbliebenen auf. Möchten Sie von der gesetzli- chen Erbfolge abweichen, sollte dies in einem Testa- ment festgehalten werden. Das Testament kann ent- weder handschriftlich oder unter Mitwirkung eines Notars errichtet werden. Die Kontaktdaten der Notariate finden Sie unter www.notarkammer-baden-wuerttemberg.de.

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