Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Bamberg

11 Anregungen zum „barrierefreien Bauen“ Das Wohnumfeld Bei der Wahl des Grundstücks ist das Wohnumfeld zu beachten. Für Menschen, die in einem Rollstuhl sitzen oder eine Gehbehinderung haben, ist eine barrierefreie Wohnumgebung unabdingbar. Das bedeutet, die Gehwege müssen auch erschütterungsarm und ge­ fahrlos mit dem Rollstuhl befahrbar sein. Zu beachten ist auch, dass Rampen nur bis zu einer Neigung von sechs Prozent als barrierefrei gelten (DIN 18040-1). Wenn es platztechnisch möglich ist, sollte auch ein etwas größerer Pkw-Stellplatz vorgesehen werden. So wird das Ein- und Aussteigen mit einem Rollstuhl, Kindern oder auch Gepäck erleichtert. Bei einem Gebäude mit mehreren Stockwerken ist es empfehlenswert, bereits bei der Planung den Platz für einen Aufzug mit vorzusehen, selbst wenn dieser nicht gleich eingebaut wird. Die Wohnfläche Alle Bewohner sollen sich unabhängig von ihrem Alter und Mobilitätseinschränkungen zu Hause wohlfühlen und ihren Lebensstil selbst bestimmen können. Aus diesem Grund spielt die Wohnungsgröße eine wichtige Rolle. Sie sollte es ermöglichen, dass auf jedes Familienmitglied ein Raum ausreichender Größe entfällt. Die folgenden durchschnittlichen Richtgrößen für Wohnungenwurden unter Einbeziehung der Richt­ linie VDI 6000 Blatt 1 und DIN 18040-2 erstellt:* ■■ für eine Person circa 45 bis 50 Quadratmeter, ■■ für zwei Personen circa 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume, ■■ für drei Personen circa 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume, ■■ für vier Personen circa 85 bis 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume, ■■ sowie für jedes weitere Familienmitglied circa zehn Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr. *Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Ein Balkon , eine Terrasse oder eine Loggia er­ möglichen den Aufenthalt im Freien auch bei stark eingeschränkter Mobilität. Ein schwellenloser Zugang, sowie ausreichende Stell- und Bewegungsflächen er­ möglichen die Nutzung auch mit Mobilitätshilfen. Bei ausreichender Größe könnte sogar ein Pflegebett ins Freie geschoben werden. © LRA Bamberg © Alexander & Theresia Schulz/Fotolia

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