Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Bamberg

10 Barrierefreies Bauen Aktuelle Mindeststandards für die Planung, Bemessung und Ausführung barrierefreier Baumaßnahmen liefert die bautechnische Norm DIN 18040 – barrierefreies Bauen. Teil 2 der Norm bezieht sich dabei auf barrierefreie Wohnungen. Innerhalb der der DIN 18040-2 wird zwischen zwei Standards unterschieden: barrierefrei nutzbar, oder barrierefrei mit Rollstuhl nutzbar. Hier gilt folgender Grundsatz: Eine Wohnung, die barrierefrei mit dem Rollstuhl nutzbar ist, ist auch für alle anderen Personen barrierefrei nutzbar. Warum sollte man sich also mit weniger zufrieden geben? Wen sollte ich mit der Planung und Ausführung beauftragen? Als Bauherr sollten Sie sich Partner suchen, die Ihre Anforderungen an Barrierefreiheit kreativ und kompetentplanen und umsetzen können. Daher lohnt es sich vorab folgende Punkte zu klären: ■■ Hat Ihr Architekturbüro /Bauunternehmen /Hand­ werksbetrieb, das / den Sie beauftragen möchten eine Zertifizierung im Bereich des barrierefreien Bauens? ■■ Kann das Unternehmen Referenzprojekte in diesem Bereich nachweisen? ■■ Kennen sie die Inhalte der DIN 18040 bzw. die Leitfäden zum barrierefreien Bauen? Info: Im Leitfaden „barrierefreies Bauen – 02 barrierefreie Wohnungen “ für Architekten, Fach­ ingenieure, Bauherren und Interessierte sind die Planungsgrundlagen der DIN 18040-2 anschaulich mit Skizzen und Erläuterungen aufbereitet. Der Leitfaden kann auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr unter der Kategorie „Barriere ­ freiheit /Baurecht und Technik“ heruntergeladen oder als Broschüre bestellt werden: www.stmb.bayern.de/ buw/barrierefreiheit/baurecht_technik/index.php . Wo kann ich meine Planung überprüfen lassen? Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Planung die Anforderungen für barrierefreies Wohnen erfüllt oder Sie auf der Suche nach weiteren Anregungen sind, können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden: ■■ Beratungsstelle „barrierefreies Bauen“ der Bayerischen Architektenkammer ■■ Fachstelle für Wohnberatung ■■ Landratsamt Bamberg, Bauamt Info: Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkamme r Die kostenfreien Beratungen der Bayerischen Architektenkammer zur Barrierefreiheit kann jeder in Anspruch nehmen. Die Expertinnen und Experten der Beratungsstelle Barrierefreiheit bieten kostenlos: ■■ allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit ■■ individuelle Erstberatung zu konkreten Projekten ■■ Orientierung im Anbietermarkt: Wie finde ich z. B. geeignete Architekt / -innen, Innenarchi­ tekt / -innen, Landschaftsarchitekt / -innen und Stadtplaner/ -innen sowie Ingenieur / -innen, Handwerker / -innen oder Web-Entwickler / -innen? Worauf muss ich bei der Auswahl achten? Persönliche Beratungstermine können über die Geschäftsstelle der telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Beratungstelefon: +49 089 139880-80 Internet: www.byak-barrierefreiheit.de Die Beratungen im Bezirk Oberfranken finden in Lichtenfels statt. Ansprechpartner / in: Ursula Engl, Dipl.-Ing. (FH) Innenarchitektin, Nürnberg Martin Göhring, Dipl.-Ing. (FH) Architekt, Coburg

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