Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Bamberg

4 Allgemeine Einführung Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassen­ den Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen nicht nur für Menschen mit Beeinträchti­ gungen, z. B. ältere Menschen mit Geh-, Seh- oder Gleichgewichtsstörungen, sondern auch z. B. für Personen mit Kleinkindern, oder Nutzer von Mobilitäts­ hilfen (z. B. Rollatoren) in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl In der eigenen Wohnung sollte sowohl die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume als auch die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet sein. Im Idealfall werden diese Aspekte der Barrierefreiheit bereits in der Planungsphase eines Gebäudes berücksichtigt. Aber auch bestehende Wohnungen oder das Eigenheim können mit gezielten Umbau- oder Anpassungs- maßnahmen altersgerecht und barrierefrei gestaltet werden. Ziel einer solchen Wohnungsanpassung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigenständigen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohnungs- und Lebensqualität. © goodluz/Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=