Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Bamberg

5 erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stock­ werken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Im Badezimmer wird das z. B. durch eine ausreichend große, bodengleiche Dusche, ausreichende Bewegungsflächen oder das Anbringen von Stütz- und Haltegriffen, die das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken erleichtern, ermöglicht. Eine barrierefreie Wohnung wird nicht nur von älteren Menschen und Menschen mit körperlichen Einschrän­ kungen benötigt, sondern ist für die ganze Familie eine große Erleichterung und erhöht den Wohnkomfort für alle! © Colourbox.de Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behinderten­ gerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein Mensch mit Querschnittslähmung benötigt jedoch grundsätz­ lich eine anders gestaltete Wohnung als ein Mensch mit Seheinschränkung. Eine behindertengerechte Wohnung ist deshalb nach der individuellen Behinde­ rung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können.

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