Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

37 Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für altersgerechtes Umbauen und Maßnahmen für Barrierereduzierung oder Einbruchschutz Gewährt werden kann ein Investitionszuschuss (Programm 455) für Barrierereduzierung bzw. Einbruchschutz oder ein Darlehen (Programm 159) für den altersgerechten Umbau und für den Erwerb von bereits umgebautem Wohnraum. Zuständige Bewilligungsstellen für den Landkreis Bamberg Bei Eigenwohnraum Landratsamt Bamberg Fachbereich 41.2 – Bauleitplanung Ludwigstraße 23 96052 Bamberg Buchstabenbereich A – L: Herr Peter Wächtler Telefon: 0951 85-434 E-Mail: peter.waechtler@lra-ba.bayern.de Buchstabenbereich M – Z: Frau Christina Einwich Telefon: 0951 85-435 E-Mail: christina.einwich@lra-ba.bayern.de Bei Mietwohnraum Regierung von Oberfranken Sachgebiet 35 – Wohnungswesen Wittelsbacherring 3 95444 Bayreuth Herr Christian Wunder Telefon: 0921 604-1264 E-Mail: wohnungswesen@reg-ofr.bayern.de Art der Förderung Darlehen (Programm 159) : Als zinsgünstiger Kredit können 100 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Wohneinheit gewährt werden. Investitionszuschuss (Programm 455): Folgende Zuschüsse können bewilligt werden (Stand Februar 2021): ■■ Zuschuss für Maßnahmen der Barrierereduzierung in Höhe von bis 6.250 Euro (Programm 455-B) ■■ Zuschuss für Maßnahmen des Einbruchschutzes in Höhe von bis zu 1.600 Euro (Programm 455-E) Fördervoraussetzungen Die KfW-Förderung ist unabhängig vom Einkommen, gesundheitlichen Einschränkungen oder dem Alter. Maßnahmen, die bereits über die soziale Pflege­ versicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert können nicht zusätzlich durch die KfW gefördert werden. Ausnahme: Wird eine Maßnahme (z. B. Badumbau) mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung gefördert, können andere Maßnahmen (z. B. Treppenlift) mit dem Zuschuss der KfW gefördert werden. Anträge auf einen Zuschuss sind nur möglich, solange die aus dem Bundeshaushalt bereit­ gestellten Gelder im Verlauf des Jahres noch nicht aufgebraucht sind. Kostenträgerin Bundesrepublik Deutschland Förderfähige Maßnahmen ■■ Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung ■■ Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus ■■ Umwidmung, Wohnflächenerweiterung oder -teilung ■■ Kauf von barrierearm umgebauten Wohnraum

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