Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

38 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Nicht gefördert werden Maßnahmen an: ■■ Garten- bzw. Gerätehäuser sowie Garagen ■■ Ferienhäusern und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb ■■ Gewerblich genutzten Flächen oder Gebäuden ■■ Einrichtungen, die dem Heimordnungsrecht der Bundesländer unterliegen ■■ Digitale Geräte der Unterhaltungselektronik – zum Beispiel Smartphone oder Tablet Antragsverfahren Der Kreditantrag für das Darlehen (Programm 159) erfolgt über die Hausbank . Die Antragstellung für den I nvestitionszuschuss (Programm 455) erfolgt direkt online im Zuschuss- portal der der KfW-Bank (www.kfw.de) Weitere Hinweise Die Förderprogramme können auch mit anderen Förderprogrammen, z. B. „Energieeffizient Sanieren“ kombiniert werden. Die Förderbausteine und Erklärungen zu den einzelnen förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Internet unter www.kfw.de. Bei Fragen zu Förderprodukten ist die kostenfreie Servicenummer der KfW erreichbar: 0800 539 9002 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr) Weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Steuererleichterungen: Behindertengerechte Um- baumaßnahmen in einer Mietwohnung oder im selbst genutzten Eigenheim können bei der Einkommenssteu- ererklärung teilweise in Abzug gebracht werden. Auch Handwerker:innenleistungen (ohne Materialkosten) können in Höhe von bis zu 1.200 Euro pro Jahr unter Nachweis der bezahlten Rechnung steuerlich geltend gemacht werden. Vermieter:in: Sprechen Sie Ihre:n Vermieter:in an, ob er:sie sich an Kosten beteiligt oder die Finanzie- rung über eine Mietumlage möglich ist. Denn auch Vermieter:innen oder die Hausgemeinschaft können von Wohnungsanpassungsmaßnahmen profitieren, z. B. wenn ein Bad barrierefrei umgebaut und moderni- siert wird oder eine Rampe allen Hausbewohner:innen einen barrierefreien Zugang ermöglicht. Sozialhilfeträger (Bezirk Oberfranken – Sozial­ verwaltung): Bei Pflegebedürftigen können durch den Sozialhilfeträger Leistungen für Maßnahmen zur Ver- besserung des Wohnumfelds gewährt werden. Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft und ist einkommen- und vermögensabhängig. Sozialhilfe wird nachrangig gewährt. Das bedeutet, dass zuerst geprüft werden muss, ob bei anderen Leistungsträger:innen Ansprüche auf Leistungen bestehen. Die Leistung kann auch er- gänzend erfolgen. Gesetzliche Unfallversicherung /Berufsgenossen­ schaft: Leistungen für Betroffene von Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit. Rehabilitationsträger: Leistungen zur Wohnungs- anpassung für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen wenn sie dazu dienen, die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz / Opferentschädigungsgesetz für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, Wehr- und Zivildienst­ geschädigte, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, Opfer von SED/DDR-Unrecht etc. Stiftungen: individuelle Förderung in Form von Geld- spenden /Beihilfen je nach Stiftungszweck. Aktuelle Informationen über Förderprogramme finden Sie auch im Internet: ■■ Internetseite des Bundesverbandes der Ver- braucherzentralen (www.baufoerderer.de/ finanzieren-foerdermittel) ■■ Fördermitteldatenbank (www.foerderdata.de) Übersicht über Förderungen der Städte, Landkreise, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes für alle Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energiesparen. Die Nutzung des Portals ist für Privat- personen kostenfrei.

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