Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

40 Informationen und Unterstützung für Menschen mit Behinderung Wenn eine Einschränkung von körperlichen Funk­ tionen, geistigen Fähigkeiten oder der seelischer Gesundheit Sie länger als sechs Monate daran hindert, alterstypisch gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen liegt nach § 2 Abs. 1 SGB IX eine Behinderung vor. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Grad der Behinderung (GdB) zu beantragen. Der genaue Wortlaut des Gesetzestextes lautet: § 2 Begriffsbestimmungen (1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeein- trächtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hin- dern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist. aus: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Welche Vorteile habe ich durch die Feststellung eines Grad der Behinderung (GdB)? Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen (siehe angefügte Tabellen) können Sie eine Vielzahl von Erleichterungen beantragen, die Ihnen helfen sollen das Leben mit der Einschränkung einfacher zu bewältigen. Das geht von steuerlichen Erleichterungen, über be- sonderen Arbeitsschutz bis hin zur stark verbilligten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, möglicherweise sogar mit einer Begleitperson. Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis? Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis des Rechtes auf die dem schwerbehinderten Menschen kraft Gesetzes oder auf freiwilliger Grundlage zustehenden Erleichterungen. Ein Schwerbehindertenausweis ist bei- spielsweise dann sinnvoll, wenn Sie ermäßigten Eintritt in ein Museum bekommen möchten, oder in Verbindung mit einer Wertmarke eine Berechtigung zur vergünstigten Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs haben. © Colourbox.de © Brigitte Bohnhorst / Fotolia

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