Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

39 Klinik-Sozialdienste bzw. Pflegeüberleitung der Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen in Stadt und Landkreis Bamberg Landkreis Bamberg Krankenhäuser Juraklinik Scheßlitz Oberend 29, 96110 Scheßlitz Telefon: 09542 779-0 E-Mail: entlassmanagement.jk@gkg-bamberg.de Steigerwaldklinik Burgebrach Am Eichelberg 1, 96138 Burgebrach Telefon: 09546 88-0 E-Mail: entlassmanagement.stw@gkg-bamberg.de Stadt Bamberg Krankenhäuser Klinikum am Bruderwald Sozialstiftung Bamberg Buger Straße 80, 96049 Bamberg Telefon: 0951 503-0 Klinikum am Michelsberg Sozialstiftung Bamberg St.-Getreu-Straße 18, 96049 Bamberg Telefon: 0951 503-0 Rehaeinrichtungen Sozialstiftung Bamberg saludis – Zentrum für rehabilitative Medizin Gesundheitszentrum am Bruderwald Buger Straße 82, 96049 Bamberg Telefon: 0951 503-53820 E-Mail: info@saludis.de Sozialstiftung Bamberg saludis – Zentrum für rehabilitative Medizin Geriatrische Rehabilitation St.-Getreu-Straße 18, 96049 Bamberg Telefon: 0951 503-26471 E-Mail: sozialdienst@saludis.de Hilfe und Unterstützung bei einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Reha Es gibt Situationen, die einen schweren Einschnitt in unser Leben bedeuten: ein Unfall, eine schwere Erkrankung, ein Schlaganfall oder Herzinfarkt. Die Betroffenen sehen sich mit einem veränderten gesundheitlichen Zustand konfrontiert, es verändert sich oft die Lebenssituation für die ganze Familie. Es ist sinnvoll, sich möglichst frühzeitig Gedanken darüber zu machen, welche Maßnahmen im An- schluss an einen Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt notwendig sind, um die weitere Versorgung des:der Erkrankten in der eigenen Wohnung sicher zu stellen. Beratung und Unterstützung durch den Klinik-Sozialdienst bzw. die Pflegeüberleitung Hilfestellung erhalten Patient:innen und Angehörige schon im Krankenhaus durch die Mitarbeiter:innen des Sozialdienstes bzw. der Pflegeüberleitung. Dort werden sie beraten und bei einer notwendigen Umstrukturie- rung unterstützt. Die Mitarbeiter:innen des Sozialdienstes bzw. der Pflegeüberleitung sorgen dafür, dass alle Maß- nahmen eingeleitet werden, die nach der Entlassung zur Pflege, Versorgung, Nachsorge und Rehabilitation notwendig sind. Die zuständigen Mitarbeiter:innen wer- den von der Station informiert und eingeschaltet, wenn bereits während der Behandlung ein Beratungs- oder Hilfsbedarf festgestellt wird. Sie können sich auch selbst direkt an den Sozialdienst bzw. die Pflegeüberleitung wenden, wenn Sie Rat und Unterstützung benötigen und sich noch niemand bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen gemeldet hat. Der Sozialdienst bzw. die Pflegeüberleitung berät und unterstützt nur, wenn das Einverständnis der Patient:innen vorliegt und in Ab- und Rücksprache mit Ihnen oder befugten Angehörigen. Die Mitarbeiter:innen sind ebenso wie Ärzt:innen oder das Pflegepersonal zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Klinik- Sozialdienstes bzw. der Pflegeüberleitung umfasst unter anderem folgenden Bereiche: ■■ Beantragung von Leistungen (z. B. bei der Kranken- oder Pflegekasse) ■■ Beantragung eines Pflegegrades ■■ Pflege und Versorgung im Anschluss an den Krankenhaus- bzw. Reha-Aufenthalt ■■ Beantragung von Hilfsmitteln, die zur weiteren Ver- sorgung benötigt werden (z. B. Pflegebett, Rollstuhl, siehe Seite 33) ■■ Patientenverfügung /Betreuungs- bzw. Vorsorgevollmacht /Betreuung ■■ Information über sozialrechtliche Ansprüche (Rente, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld etc.) ■■ Vermittlung an weitere Fachdienste und Beratungs- stellen, Bereitstellen von Informationsmaterial

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=