Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

46 Informationen und Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistung Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Ver­ sicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Leistungen für vollstationäre Pflege Durch Leistungen der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige unterstützt, die in einem Pflegeheim leben. Der Eigenanteil der Versicherten ist in den je- weiligen Einrichtungen für die Pflegegrade 2 bis 5 ein- heitlich. Versicherte mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich. Über diese Leistungen hinaus haben Pflegebedürftige in vollstatio- nären Pflegeeinrichtungen einen eigenen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Umwandlungsanspruch Geld für Pflegesachleistung kann in den Entlastungs­ betrag umgewandelt werden. Lassen Sie sich im Rahmen einer Pflegeberatung durch die Pflegekasse dazu beraten. Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungs­ betrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Entlastungsbetrag In allen Pflegegraden (1 bis 5) erhalten Pflegebedürf- tige einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag im häuslichen Bereich z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Entlastung der Pflegeperson durch ehrenamtliche Helfer:innen verwendet werden. Auch kann er für die Erstattung von Aufwendungen, die z. B. durch Leistungen in den Bereichen Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege etc. entstehen verwendet werden. Nicht vollständig ausgeschöpfte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres in die Folgemonate übertragen werden. Wenn am Ende des Kalenderjahres noch Beträge übrig sind, können sie in das darauf­ folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Förderung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen Pflegekassen fördern Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. (siehe Seite 34 → Wohnumfeld­ verbessernde Maßnahmen) Weitere Leistungen Für die vorübergehende Versorgung in einer Pflege- einrichtungen oder die Versorgung im Rahmen einer Tages- oder Nachtpflege, einer ambulanten Wohn- gruppe oder für Verbrauchsmittel stehen noch weitere Leistungen zur Verfügung. Pflegeleistungen Eine Übersicht über alle Leistungen der Pflegever­ sicherung sind in der Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten. Die Broschüre kann als pdf-Datei heruntergeladen oder bestellt werden: www.bundesgesundheitsministerium.de/publikationen Mit dem „Pflegeleistungs-Helfer“ können Sie berech- nen, welche Leistungen Sie in Ihrer persönlichen Situation in Anspruch nehmen können: www.bundesgesundheitsministerium.de

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