Wohnraumanpassung im Landkreis Bamberg

47 Landespflegegeld Bayern Die Bayerische Staatsregierung investiert 400 Mio. Euro, damit Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 zusätzlich 1.000 Euro pro Jahr bekom- men. Über diesen Betrag kann die pflegebedürftige Person frei verfügen. Hierzu muss lediglich ein ein- maliger Antrag beim Landesamt für Pflege gestellt werden. Das Online-Formular und nähere Informatio- nen finden Sie auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beein- trächtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflegearten, die zu- hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem:r Angehörigen oder einer aus- gebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen ver- schiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die un- terschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie geeignet ist. Erkundigen Sie sich, ob eine Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst , für Sie in Frage kommt. Diese Dienste bieten neben Pflegeleistungen oft auch hauswirtschaftliche und soziale Betreuungsangebote an. Zudem können Sie den Menü-Bringdienst „Essen auf Rädern“ in Anspruch nehmen, welcher Sie täglich mit warmen und frischen Mahlzeiten versorgt. Bei einer Tagespflege besuchen Sie mehrere Tage in der Woche tagsüber eine Einrichtung. Am Abend und Nachts sind Sie wieder zuhause. In der Tagespflege- einrichtung erhalten Sie nicht nur professionelle Pflege und Versorgung, sondern können gemeinsam mit den anderen Besucher:innen Freizeit- und Beschäftigungs- möglichkeiten nachgehen. Im Rahmen einer Kurzzeitpflege (bitte fett schreiben) können Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung für einen klar umrissenen Zeitraum versorgt werden, wenn eine Versorgung zu Hause nicht möglich ist, z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder zur zeitweisen Entlastung der Angehörigen. Darüber hinaus gibt es verschiedene vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Für welche Einrichtung Sie sich entscheiden sollten, hängt z. B. davon ab, ob ihre Familie und Freunde in der Nähe leben oder sich in einer gewohnten Umgebung befindet. Auch das Leis- tungsangebot, die örtlichen Gegebenheiten und die Qualität der Versorgung spielen eine Wesentliche Rolle. Die Höhe der Kosten für eine stationäre Pflege­ einrichtung ist von mehreren Rahmenbedingungen abhängig, beispielsweise der Lage und Ausstattung der Einrichtung. Nehmen Sie sich genug Zeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, damit Sie eine gute Entscheidung treffen können. Pflegeberatung Alle Kranken- /Pflegekassen bieten ihren Versicherten und deren Angehörigen qualifizierte, umfassende und kostenfreie Pflegeberatung an, auf Wunsch auch zuhause. Im Rahmen einer Pflegeberatung können Sie sich zu Dienstleistungsangeboten, Leistungsansprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege beraten lassen. © grki  / stock.adobe.com

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