Wegweiser für und mit Menschen mit Behinderung im Landkreis Bautzen

6 2.2.3. Schwerbehindertenrecht, Landesblindengeld Aufgabe: • Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Schwerbehinderung nach § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Feststellen des Gra­ des der Behinderung • Feststellen von Merkzeichen/Nachteilsaus­ gleichen Aufgabenbeschreibung: Auf Antrag stellt das Landratsamt Bautzen das Vorliegen und den Grad der Behinderung (GdB) fest. Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein GdB von wenigstens 20 vorliegt. Ab einem GdB vonmindestens 50wird zudemein Schwerbehin­ dertenausweis ausgestellt. Wenn weitere Behin­ derungen vorliegen werden Merkzeichen z. B. G = Gehbehindert in den Ausweis aufgenommen. • Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung des Landesblindengeldes und anderer Nachteilsaus­ gleiche nach dem Sächsischen Landesblinden­ geldgesetz (LBlindG) • Nachteilsausgleich für hochgradig Sehschwache, für Gehörlose, für schwerstbehindertes Kind Aufgabenbeschreibung: Auf Antrag erhalten Blinde, hochgradig Sehbehin­ derte, Gehörlose und schwerstbehinderte Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet und im Frei­ staat Sachsen ihrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, zum Ausgleich ihrer behinde­ rungsbedingten Mehraufwendungen Leistungen nach dem LBlindG. Telefon: 03591 5251-50400 2.2. Sozialamt Anschrift: Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen E-Mail: sozialamt@lra-bautzen.de 2.2.1. Betreuungsbehörde Aufgabe: • Beratung und Aufklärung zumBetreuungsrecht und zu den Vorsorgeinstrumenten Aufgabenbeschreibung: Die Beratung erfolgt z. B. zum Thema Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für behinderte Men­ schen.UnterVorsorgeinstrumentenverstehtmandie Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Telefon: 03591 5251-50300 2.2.2. Controlling und Sozialplanung Aufgabe: • Förderung des barrierefreien Bauens imRahmen des Förderprogrammes „Lieblingsplätze für alle“ Aufgabenbeschreibung: Das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ ist ein Förderprogramm, welches jeweils auf ein Jahr begrenztwird.Mithilfe der bereitgestellten Fördermittel soll behinder­ tenMenschen Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen ermöglicht werden, insbesondere Einrichtungen aus demKultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich. Telefon: 03591 5251-50012 E-Mail: lieblingsplätze@lra-bautzen.de

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