Wegweiser für und mit Menschen mit Behinderung im Landkreis Bautzen

7 Aufgabenbeschreibung: Der Landkreis Bautzen ist Träger der notwendi­ gen Beförderung der Schüler auf dem Schulweg und finanziert die beim Besuch dieser Schulen entstehenden Beförderungskosten. Der Schü­ lerverkehr wird überwiegend mit öffentlichen Linien durchgeführt. Für Schüler mit besonderen gesundheitlichen Einschränkungen, denen die Nutzung der öffentlichen Linien nicht möglich ist, werden Spezialverkehre organisiert. Telefon: 03591 5251-36400 2.3.2. Untere Straßenverkehrsbehörde Aufgabe: • Ausnahmegenehmigung zum Parken, Park­ erleichterungen für Schwerbehinderte (mit außergewöhnlicher Gehbehinderung) Aufgabenbeschreibung: Das Fachamt erteilt Ausnahmegenehmigungen zur Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Beispiel Parken an ausgewiesenen Stellen und Befreiung der Pflicht zum Aufstellen des Warndreiecks. Telefon: 03591 5251-36100 E-Mail: strassenverkehr@lra-bautzen.de 2.2.4. Sozialhilfe Aufgabe: • Hilfe zum Lebensunterhalt Aufgabenbeschreibung: Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) erhal­ ten langzeiterkrankteundvollerwerbsgeminderte Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und im Alter oder Erwerbs­ minderung habenund ihrennotwendigen Lebens­ unterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eige­ nen Kräften und Mitteln bestreiten können. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Aufgabenbeschreibung: Sie hilft Bürgern, die im Alter oder bei voller und dauerhafter Erwerbsminderung keine oder nur geringe Einnahmen und Vermögen haben. Mit der Grundsicherung soll Armut von Menschen in Notlage verhindert werden. Telefon: 03591 5251-50100 2.3. Straßenverkehrsamt Anschrift: Macherstraße 55 in 01917 Kamenz E-Mail: verk-amt@lra-bautzen.de 2.3.1. Personen- und Schülerverkehr Aufgabe: • Organisation und Finanzierung der Schüler­ beförderung © Gina Sanders - Fotolia

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