Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bayreuth

29 Der Antragsteller wird von einem Gutachter des Medi- zinischen Dienstes der Krankenversicherung anhand eines Fragebogens überprüft, um den Grad der Selbst- ständigkeit zu ermitteln. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades bewilligt wird. Im Gegensatz zur alten Methode, in der die benötigte Pflegezeit der jeweiligen Person gemessen wurde, werden im neuen Bewertungssystem Punkte verge- ben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht dem Pflegegrad eins. Die schwerste Beeinträchtigung, bei der besondere Anfor- derungen an die pflegerische Versorgung gestellt wer- den, erhält die Einordnung in den Pflegegrad fünf. Nach der erfolgten Feststellung des Pflegegrades bekommt der Antragsteller die entsprechende Leis- tung aus der Pflegeversicherung. Pflegegrade und Leistungen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 im Detail Am 1. Januar 2017 wurde der neue Pflegebedürftig- keitsbegriff eingeführt. Dies bedeutet eine andere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und eine andere Einstufung in Pflegegrade. Wurden bisher nur körperliche Beeinträchtigungen für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit bewer- tet, werden nun alle für Pflegebedürftigkeit relevanten Aspekte berücksichtigt. Dabei ist es also gleichgültig, ob körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchti- gungen vorliegen. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversiche- rung (MDK). Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbst- ständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: • Mobilität • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen • Selbstversorgung • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Alle Leistungen seit 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 werden seit 2017 erstmals Men- schen eingestuft, die noch keine erheblichen Beein- Der BRK-Hausnotruf hnr@brk-bayreuth.de BRK Kreisverband Bayreuth Hindenburgstraße 10 95445 Bayreuth Tel. 0921/4030 www.brk-bayreuth.de Telefonische Beratung 0921 / 403 444

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