Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bayreuth

31 tiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuererklä- rung möglich. Seitens der Sozialhilfeträger können pflegende Angehörige auch zusätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne von medizinischem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwendig ist, können ambulante Pflegesachleistungen und Pflege- geld kombiniert werden. Lassen Sie sich beraten, um für Sie die beste Möglichkeit zu finden. Beratungsstellen für pflegende Angehörige Fachstelle für pflegende Angehörige – Bayreuth Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Bayreuth e. V. Seestraße 11 95448 Bayreuth Frau Schauer Telefon: 0921 15089192 Frau Epp Telefon: 0921 21515 Fachstelle für pflegende Angehörige – Hollfeld Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Bayreuth e. V. Am Graben 2 b 96142 Hollfeld Frau Domide Telefon: 09274 1777 Fachstelle für pflegende Angehörige – Pegnitz Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Bayreuth e. V. Roseggerstraße 5 91257 Pegnitz Frau Schauer Telefon: 09241 4839960 BRK-Kreisverband Senioren- und Pflegeberatung Hindenburgstraße 10 95445 Bayreuth Frau Hertlein Telefon: 0921 403460 fessionelle Pflege und Versorgung, sondern können auch unterhaltsamen Freizeit- und Beschäftigungsmög- lichkeiten nachgehen. Daneben bietet die Kurzzeitpflege eine Alternative für alle Beteiligten, die zur Überbrückung eines fest umrissenen Zeitraums Unterstützung benötigen. Sie ist sowohl Entlastung für pflegende Angehörige als auch Abwechslung für Pflegebedürftige, die vorüberge- hend nicht zu Hause versorgt werden können. Trotz der vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten im ambulanten und teilstationären Bereich, kann in man- chen Fällen der Umzug in eine stationäre Pflege- einrichtung sinnvoll sein. Sie sollten sich überlegen, welche Kriterien für Sie wichtig sind, z. B. Entfernung zur Familie, Lage, Ausstattung oder spezielle Leistungs- angebote. Vereinbaren Sie einen Termin, um die in Frage kommenden Einrichtungen zu besuchen und sich persönlich ein Bild davon zu machen. Die Höhe der Kosten einer stationären Einrichtung ist von den Rahmenbedingungen und dem Pflegegrad, in dem Sie eingestuft sind, abhängig. Auf Antrag kann die Pflege- kasse einen Zuschuss zum Umzug bezahlen. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf. Die Eingewöhnung in eine stationäre Einrichtung fällt leichter, wenn Sie noch so mobil sind, dass Sie die meist vielfältigen Beschäftigungs- und Freizeitange- bote in Gemeinschaft nutzen können. Die Pflegeversicherung kann Sie in vielerlei Hin- sicht unterstützen. Informieren Sie sich sorgfältig, wel- che Betreuungsmaßnahmen zum Leistungsspektrum der Versicherung gehören. Wichtig ist außerdem, wel- che Voraussetzungen für entsprechende Maßnahmen vorliegen müssen. Auch die Frage, welche sonstigen Finanz- und Sachdienstleistungen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beanspruchen können, sollten Sie ausführlich mit einem Pflegeberater besprechen. Nehmen Sie sich genug Zeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkei- ten, damit Sie eine gute Entscheidung treffen können. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können Beratungsangebote der örtlichen Sozialhilfeträger und der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Ebenfalls möglich ist der Besuch von Beratungsstellen bzw. Fachstellen für pflegende Angehörige der kirchlichen Träger, Selbsthilfegrup- pen sowie Fortbildungen im Bereich der Pflege. In den Veranstaltungen lernen Angehörige richtige und sach- gerechte Grundpflege durchzuführen, aber auch der Umgang mit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Zudem ist es möglich, dass pflegende Angehörige einen Erste-Hilfe-Kurs machen können. Daneben können berufstätige Angehörige eine soge- nannte Pflegezeit nehmen. Diese ist gesetzlich garan- GmbH Das etwas andere Pflegeheim • vollstationäre Pflege • Kurzzeitpflege • vor. ab 1.9.2021 ambulant betreute Wohngemeinschaft Lifeline Ruhesitz Stein GmbH • Stein 18 • 95482 Gefrees Tel.: 09273 8606 • Fax: 09273 966442 E-Mail : info@ruhesitz-stein.de • www.ruhesitz-stein.de

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