Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bayreuth

Allgemeine Einführung 3 In der eigenen Wohnung sollte sowohl die ungehin- derte Erreichbarkeit der Räume als auch die unein- geschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet sein. So kann die Wohnung oder das Eigenheim mit gezielten Maßnahmen seniorengerecht und barrierefrei umgestaltet oder umgebaut werden. Ziel einer solchen Wohnraumanpassung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigen- ständigen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohnungs- und Lebensqualität. Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassen- den Zugang und uneingeschränkte Nutzungschan- cen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sons- tige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchti- gungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des All- tags oftmals schon daran scheitern, dass der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stock- werken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltags- gegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt wer- den können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebener- dig sein. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertenge- recht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behin- derung, ein querschnittgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertenge- rechte Wohnung ist deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Eine barrierefreie Wohnung wird nicht nur von älteren Menschen und Menschen mit körperlichen Einschrän- kungen benötigt, sondern ist für die ganze Familie eine große Erleichterung. Bauplanungen / Baustatik Gebäudeenergieberater Energieberechnungen Energiepässe Photovoltaik Anlagen IMA-Bau Ingenieurbüro Martin J. Arz Nürnberger Str. 11, 91282 Betzenstein Tel. 09244/92453, Fax 09244/92455 Mobil 0176/20110580 martinarz@web.de , www.ima-bau.de Haus in Peg. neu 100 m 2 WF, 195 000,– zzgl. Grundstück Ihr Partner © goodluz - Fotolia

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