Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bayreuth

Gefördert durch den Freistaat Bayern 4 Interview mit Karin Böhm Wohnberaterin im Landkreis Bayreuth Welche Aufgabe haben Sie als Wohnberaterin im Landkreis Bayreuth? Meine Aufgabe ist es, insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Behinderung dabei zu unterstüt- zen, ihre Wohnsituation auf ihre Bedürfnisse anzu- passen, um möglichst selbstständig und langfristig in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können. Ob die- ses Ziel durch Ausstattungsveränderungen, Hilfsmit- tel oder Umbaumaßnahmen zu erreichen ist, wird nach einem Erstgespräch durch einen Hausbesuch geklärt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bin ich auch gerne bereit, Vorträge in Gemeinden und Institutionen zu halten, um das Thema einem möglichst breiten Pub- likum zugänglich zu machen. Verursacht die Wohnberatung Kosten? Die Wohnberatung ist ein kostenfreies Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bayreuth. Egal ob Eigentümer, Mieter oder Vermieter, Privat- personen, die neu bauen, Baugenossenschaften und andere, die am Thema „Wohnen“ beteiligt sind, sie alle können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Die Beratung ist unverbindlich, d. h., Sie gehen damit kei- nerlei Verpflichtung ein, erhalten aber sehr hilfreiche Informationen. Welche Problemfelder treten im Bereich des Wohnens am häufigsten in Erscheinung? Viele ältere Menschen leben in Gebäuden, die auf- grund überholter Standards erhebliche Barrieren aufweisen. Die größten Probleme stellen meist die sanitären Anlagen, der Zugangsbereich und schwer zu überwindende Treppen innerhalb des Hauses dar. Ein vermehrter Platzbedarf entsteht durch die Nutzung eines Rollators oder Rollstuhls. Kleine Räume, die sehr üppig möbliert sind, können da zum Problem werden. Außerdem sind schlechte Beleuchtung und im Weg liegende Stolperfallen eine zusätzliche Erschwernis mit einem erheblichen Risiko zu stürzen. Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause versorgt, dann sind individuelle Anpassungsmaßnahmen, die die Pflege erleichtern, oft dringend erforderlich. Gibt es für Maßnahmen zur Wohnungs­ anpassung finanzielle Unterstützung? Es gibt verschiedene Kostenträger und Förderpro- gramme, die an bestimmte Voraussetzungen gebun- den sind. Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, so ist die zuständige Pflegekasse erster Ansprechpartner. Der Freistaat Bayern gewährt eine Förderung zur Anpas- sung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung. Diese ist allerdings einkommensab- hängig, außerdem besteht darauf kein Rechtsanspruch. In der Broschüre sind weitere Informationen zu finden. Woran sollten Bauherren denken? Barrierearmes Bauen steigert auch den Wohnwert für junge Familien. Außerdem kann jeder sehr plötzlich, z. B. durch einen Beinbruch in eine Situation kommen, in der er über ein häusliches Umfeld, das ohne große Hindernisse gebaut ist, sehr froh sein wird. Spätere Umbauten sind nicht nur sehr belastend, sondern auch deutlich teurer. Wohnberatung Landratsamt Bayreuth Karin Böhm Zertifizierte Wohnberaterin Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth Telefon: 0921 728-509 Telefax: 0921 728-88-509 E-Mail: karin.boehm@lra-bt.bayern.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=