Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bayreuth

28 Informationen und Unterstützung für Menschen mit Behinderung Wenn eine Einschränkung von körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder der seelischen Gesundheit Sie länger als sechs Monate daran hindert, alterstypisch gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen, liegt nach § 2 Abs. 1 SGB IX eine Behinderung vor. Es besteht somit die Möglichkeit, einen Grad der Behinderung (GdB) zu beantragen. Welche Vorteile habe ich durch die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB)? Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen (siehe angefügte Tabellen) können Sie eine Vielzahl von Erleichterungen beantragen, die Ihnen helfen sollen, das Leben mit der Einschränkung einfacher zu bewältigen. Das geht von steuerlichen Erleichterungen über besonderen Arbeitsschutz bis hin zur stark verbilligten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, möglicherweise sogar mit einer Begleitperson. Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis? Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis des Rechtes auf Erleichterungen, die dem schwerbehinderten Menschen kraft Gesetz oder auf freiwilliger Grundlage zustehen. Die Feststellung einer Behinderung erfolgt auf Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Der Antrag beinhaltet die Beantragung eines Grades der Behinderung (GdB), eines Merkzeichens und eines Schwerbehindertenausweises. Sofern Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags brauchen, können Sie sich mit der Aufsuchenden Seniorenberatung des Landkreises in Verbindung setzen (siehe vordere Umschlagseite). Informationen und Anträge Zentrum Bayern Familie und Soziales Regionalstelle Oberfranken Hegelstraße 2 95447 Bayreuth Telefon: 0921 605-4411 www.zbfs.bayern.de © M.Dörr & M.Frommherz - stock.adobe.com

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