Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Bayreuth

29 Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche 20 50 60 70 80 100 Steuerfreibetrag: 384 € Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt Schutz bei Wohnungskündigung Steuerfreibetrag: 1.440 € Steuerfreibetrag: 1.780 € Steuerfreibetrag: 2.120 € Steuerfreibetrag: 2.840 € 30 Kündigungsschutz Vorgezogene Altersrente/Pensionierung Freibetrag beim Wohngeld 1.800 € (siehe GdB 50) Freibetrag beim Wohngeld 1.800 € (siehe GdB 50) Freibetrag beim Wohngeld 1.800 € (siehe GdB 50) Freibetrag beim Wohngeld 1.800 € Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche Steuerfreibetrag: 1.140 € Reduzierung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen Preisermäßigung bei Erwerb der Bahn Card 50 Fahrtkosten- Pauschbetrag: 900 € vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung) Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bayerische Lehrerdienstordnung Fahrtkosten-Pauschbetrag bei Merkzeichen G: 900 € Steuerfreibetrag: 620 € Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung begleitende Hilfe im Arbeitsleben Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km als Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz 90 Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach BVG Besondere Fürsorge im öffentl. Dienst Vortritt beim Besucherverkehr in Behörden Steuerfreibetrag: 2.460 € Sonderregelungen für gleichgestellte behinderte Lehrer nach § 8 bayerische Lehrerdienstordnung Freibetrag bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: 4.000 € Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Renten- versicherung für Behinderte in Werkstätten Freibetrag beim Wohngeld 1.800 € (siehe GdB 50) Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste Freistellung von Mehrarbeit Förderung der Anpassung von Miet- und Eigentumswohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung durch Vergabe von Darlehen 40 Freibetrag beim Wohngeld bei Pfle- gebedürftigkeit und gleichzeitiger häuslicher/teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege: 1.800 € Steuerfreibetrag: 860 € © „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“, Zentrum Bayern Familie und Soziales – Ausgabe März 2022 – Änderungen sind vorbehalten. Die wichtigsten Merkzeichen-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche G aG H Bl Gl 1. Kl. Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke oder Ermäßigung der KfzSteuer um 50 % Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke und Befreiung von der Kfz-Steuer Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr (Wertmarke wird kostenlos ausgestellt) und Befreiung der Kfz-Steuer Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr (Wertmarke wird kostenlos ausgestellt) und Befreiung der Kfz-Steuer Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke oder Ermäßigung der KfzSteuer um 50 % Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrscheinen 2. Klasse für Schwerkriegsbeschädigte mit Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70, wenn ihr körperlicher Zustand die ständige Unterbringung in der 1. Klasse erfordert Fahrtkosten-Pauschbetrag bei GdB 70: 900 € Fahrtkosten-Pauschbetrag: 4.500 € Fahrtkosten-Pauschbetrag: 4.500 € Fahrtkosten-Pauschbetrag: 4.500 € Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung Recht auf Verwendung von Gebärdensprache bei Behörden Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km als Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz In vielen Gemeinden kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung: 7.400 € Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung: 7.400 € Portofreie Beförderung von Blindensendungen Mehrbedarfserhöhung von 17 % bei der Sozialhilfe bei Alter ab 65 oder voller Erwerbsminderung Unentgeltliche Beförderung der Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im internationalen Eisenbahnverkehr In der Regel Gewährung von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe usw. Gewährung von Blindengeld oder von Pflegezulage der Stufe III nach dem BVG Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im internationalen Eisenbahnverkehr TBl RF Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen Anspruch auf Zugänglichmachung von Dokumenten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Blindenschrift u. Ä. Befreiung vom Rundfunkbeitrag Ermäßigung des Rundfunkbeitrags B Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung Fahrtkosten- Pauschbetrag: 4.500 € Ermäßigung der Telefongebühren bei einigen Telekommunikationsunternehmen Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson und eines Hundes im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer © „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“, Zentrum Bayern Familie und Soziales – Ausgabe März 2022 – Änderungen sind vorbehalten.

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